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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lucian
15.04.2009, 18:04 Uhr

Vorfahrt im "Verkehrsberuhigtem Bereich"

Ich wohne an einer sog.Spielstrasse, die durch ein Gelände mit Privatwegen (Feuerwehrzufahrten, Fuß- und Radwege) führt, welche den Grundeigentümern gehören.
Da hier die Autos zu schnell fahren und eine Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachten, kommt es bes.bei Kindern häufig zu gefährlichen Situationen.
M.E. würden Schwellen oder eine Kennzeichnung für Zebrastreifen u./o. Radweg auf das Gefahrenmoment aufmerksam machen, aber mir wurde mitgeteilt, daß dies in VB-Bereichen de jure nicht möglich sei. Ein Nachforschen in der StVO half nicht weiter.
Stimmt es, daß Zebrastreifen und Spielstrassen nicht zusammengehen ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.04.2009, 18:50 Uhr

zu: Vorfahrt im "Verkehrsberuhigtem Bereich"

Ja, das stimmt.
Rechtlich gesehen gibt es in einem VBB keine Fahrbahn, sondern Mischverkehrsflächen, die sich Fußgänger und Fahrzeugführer teilen.
Die Anbringung eines Zebrastreifens ist unzulässig.

Im Übrigen ist sie auch überflüssig, da im gesamten VBB die Fußgänger gegenüber den Fahrzeugführern vorrangig sind.
Ein Zebrastreifen könnte dagegen den Eindruck erwecken, als bestünde dieses Vorrecht außerhalb der Markierung nicht.

Vielmehr scheinen hier weitere bauliche Beruhigungsmaßnahmen erforderlich.
Schonmal Kontakt zur Gemeinde aufgenommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gracy
16.04.2009, 10:59 Uhr

zu: Vorfahrt im "Verkehrsberuhigtem Bereich"

Wenn ich das richtig verstanden habe und die Einfahrten in die Spielstrasse alle privater Natur sind, greift hier keine rechts-vor-links-Regelung, sondern wer auf der Spielstrasse unterwegs ist hat Vorfahrt.

Wie schnell fahren denn die Fahrzeuge? 30km/h oder doch eher 50km/h?
Wenn dies regelmäßig der Fall sein sollte einfach bei der Polizei anfragen ob sie dort Geschw.Kontrollen durchführen könnten; ich kenne einen Fall, wo das regelmäßige Kontrollieren mit den dazugehörigen Geldstrafen dann doch Besserung mit sich gebracht hat;

Ansonsten wie von durbanZa schon geschrieben einfach den Sachverhalt der Gemeinde mitteilen und auf bauliche Verlangsamungen des Verkehrs hoffen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Auf nachfolgenden Verkehr achten

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h