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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rijndael
06.03.2009, 10:02 Uhr

Einbahnstraße: Einordnen beim Geradeausfahren

Hallo,

bei mir in der Umgebung gibt es eine (einspurige) Einbahnstraße, an deren Ende zwei Fahrzeuge nebeneinanderpassen.

Wo muss ich mich einordnen, wenn ich die kreuzende Vorfahrtsstraße geradeaus überqueren möchte? Eher links oder rechts?
Ich habe mich bis jetzt immer linksgehalten, weil ich ja, wie die Linksabbieger, dem Querverkehr aus beiden Richtungen Vorfahrt gewähren muss, während Rechtsabbieger nur auf von links kommende Fahrzeuge achten müssen.

Was meint ihr?

Grüße,
Rijndael

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
06.03.2009, 12:14 Uhr

zu: Einbahnstraße: Einordnen beim Geradeausfahren

Auch innerorts daf man den Fahrstreifen nur dann frei wählen, wenn diese markiert sind. Ich gehe einmal davon aus, dass hier keine Markierung vorhanden ist, dann gilt das Rechtsfahrgebot.

Bei markierten Fahrstreifen dürte man sich natürlich links einordnen. Ein Linksabbieger müßte sich halt hinter einem einordnen.

Wenn die gegenüberliegende Straße einspurig ist, dann hast Du zusätzlich das Problem, dass ein rechts ebenfalls geradeaus fahrendes Fahrzeug Vorrang hätte, weil Du ja einen Fahrstreifenwechsel nach rechts machen musst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rijndael
06.03.2009, 17:40 Uhr

zu: Einbahnstraße: Einordnen beim Geradeausfahren

Danke für die Antworten.
Tatsächlich ist die gegenüberliegende Straße recht schmal, sodass kaum 2 Fahrzeuge nebeneinander passen.

Dass das Rechtsfahrgebot gilt, ist mir jetzt klar, aber zu dem, was Kahleberger geschrieben hat: Behindere ich nicht den rechtsabbiegenden Verkehr in größerem Maße, als den Linksabbiegenden? Wenn z. B. Querverkehr nur von rechts kommt, links aber frei ist, kann ein Rechtsabbieger fahren, während Linksabbieger genauso wie Geradeausfahrer warten müssen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

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