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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern epms
20.01.2009, 08:11 Uhr

nachrangiges abbiegen??? kann jemand helfen???

An einer Ampelkreuzung sind zwei rechtsabbieger Fahrspuren durch Pfeile auf der Fahrbahn markiert. Nach rechts sind auch zwei Fahrspuren vorhanden. Im eigentlichen Kreuzungsbereich sind keine Fahrspuren gekennzeichnet. Kann der rechte Rechtsabbieger sich jetzt eine beliebige Fahrspur nach rechts aussuchen, ohne auf den Verkehr der linken Rechtsabbieger zu achten?
Muß also der linke Rechtsabbieger dem rechten Rechtsabbieger immer die Vorfahrt bzw. die Spurauswahl beim Abbiegen gewähren, da er "nachrangiger Rechtsabbieger" ist??
Gruß epms

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
20.01.2009, 10:59 Uhr

zu: nachrangiges abbiegen??? kann jemand helfen???

Alles andere wäre ja auch lebensgefährlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.01.2009, 18:48 Uhr

zu: nachrangiges abbiegen??? kann jemand helfen???

Das sehe ich anders; insbesondere dann, wenn auf der Kreuzung -wie geschildert- keine Fahrstreifen markiert sind. Hatten wir die Diskussion nicht schonmal?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.01.2009, 22:58 Uhr

zu: nachrangiges abbiegen??? kann jemand helfen???

»Das sehe ich anders«

Oh nein, bitte nicht das weltfremde Urteil des KG Berlin. Wenn es zwei Abbiegespuren gibt, dann muss im Kreuzungsbereich jeder auf "seiner" Spur bleiben und nach dem Abbiegen auch wieder auf "seiner" Spur landen. Alles andere ist absolut unpraktikabel.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
20.01.2009, 23:33 Uhr

zu: nachrangiges abbiegen??? kann jemand helfen???

Stimmt so ist es. Jeder bleibt auf seiner Spur.

Der angesprochene Spurwechsel während des Abbiegens ist nur erlaubt, wenn eine einspurige in eine zweispurige Straße mündet.
Dann aber auch, wenn der Gegenverkehr auch grün hat. Als Linksabbieger muss er die Rechtsabbieger reinlassen. Er darf sich nicht darauf verlassen, dass die Rechtsabbieger die rechte Spur nehmen und ohne zu warten auf die linke Spur fahren.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.01.2009, 14:18 Uhr

zu: nachrangiges abbiegen??? kann jemand helfen???

» Oh nein, bitte nicht das weltfremde Urteil des KG Berlin. Wenn es zwei Abbiegespuren gibt, dann muss im Kreuzungsbereich jeder auf "seiner" Spur bleiben und nach dem Abbiegen auch wieder auf "seiner" Spur landen. Alles andere ist absolut unpraktikabel. «

Die Berliner kennen die Berliner Verkehrsverhältnisse.
Hier gibt es viele Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung, die ohne jegliche MArkierung (Pfeile o.ä.) aufeinandertreffen.

Hier wird es so praktiziert, dass tatsächlich diejenigen, die sich rechts eingeordnet haben, den Fahrstreifen wählen, während die, die widererwarten vom linken Fahrstreifen rechts abbiegen, nachrangig behandelt werden.

Letztendlich geht es mir gar nicht so sehr um dieses einzelne Urteil. Vielmehr lässt sich ein Gebot, die Spur zu halten, nicht aus der Norm herauslesen.

Wenn nämlich die Spuren auf der Kreuzung nicht markiert sind, sondern einfach im engen Winkel aufeinander treffen, liegt kein Spurwechsel vor.

Dementsprechend möchte ich nochmal auf Kahleberger eingehen:

» Dann wirst du durch mich "weggehupt!", solltest du meine Fahrspur im KB kreuzen!! «

- Im Zweifel würden wir uns dann vor dem Zivilgericht sehen, mit der Frage, wer meinen Kotflügel bezahlt :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
21.01.2009, 15:26 Uhr

zu: nachrangiges abbiegen??? kann jemand helfen???

Wenn nicht 2 Abbiegespuren markiert sind, dann muss man sich natürlich rechts einordnen. Klar, dass ein korrekter Abbieger hier die freie Fahrstreifenwahl hat.
Bei 2 Abbiegespuren darf ein Fahrstreifenwechsel nur erfolgen, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Fahrstreifen setzen nicht voraus, dass sie markiert sind. Es reicht aus, dass ausreichend Platz vorhanden ist, damit mehrspurige Farzeuge ungehindert nebeneinander fahren können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.01.2009, 18:50 Uhr

zu: nachrangiges abbiegen??? kann jemand helfen???

»Wenn nämlich die Spuren auf der Kreuzung nicht markiert sind, sondern einfach im engen Winkel aufeinander treffen, liegt kein Spurwechsel vor.«

Ich weiß jetzt nicht genau, was du mit dem "engen Winkel" meinst, aber deine Schilderung ist offenbar eine andere als die des TE.

Wenn ich zwei durch Leitlinien markierte Fahrstreifen ohne Pfeile habe, dann muss ich mich zum Rechtsabbiegen ganz rechts einordnen. In diesem Fall würde ich auch sagen, dass derjenige, der sich korrekt eingeordnet hat, anschließend die freie Fahrstreifenwahl hat.

Wenn ich aber zwei durch Leitlinien markierte Fahrstreifen mit Pfeilen habe, dann ist es ein mehrspuriges Abbiegen, das ein spurtreues Fahren erfordert, auch wenn im eigentlichen Kreuzungsbereich die Linien vorübergehend nicht angebracht sind.

Der TE schreibt: "An einer Ampelkreuzung sind zwei rechtsabbieger Fahrspuren durch Pfeile auf der Fahrbahn markiert. Nach rechts sind auch zwei Fahrspuren vorhanden. Im eigentlichen Kreuzungsbereich sind keine Fahrspuren gekennzeichnet."

Damit liegt genau dieser Fall vor, und hier halte ich es für absurd, von einer freien Fahrstreifenwahl des rechten Rechtsabbiegers auszugehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
22.01.2009, 01:16 Uhr

zu: nachrangiges abbiegen??? kann jemand helfen???

Was, bitteschön, soll denn
nachrangiges Abbiegen sein?

In der StVO § 9 gibt es diesen Begriff nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
25.01.2009, 15:31 Uhr

zu: nachrangiges abbiegen??? kann jemand helfen???

http://www.janolaw.de/themen_und_meinungen/urteile
/verkehrsrecht_volltext/2006-12-12_Verkehrsrecht.h
tml

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Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

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