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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
onkelbob
08.01.2009, 01:07 Uhr
Parkverbotsschilder mit dem weißen feil
Hallo zusammen ,
ich hab da mal eine frage wie werden die parkverbotsschilder gelesen? feil nach links und nach rechts kann mir das jemand bißchen erläutern
Andreas Wismann
08.01.2009, 05:55 Uhr
Parkverbotsschilder mit dem weißen Pfeil
Das ist einfach.
Dreh in Gedanken das Schild, so dass es "zur Fahrbahn schaut". Dann zeigen Dir die Pfeile an, wo man nicht parken darf.
Beispiel: Schild steht vor Dir auf der rechten Straßenseite, und der Pfeil zeigt nach rechts. Jetzt drehst Du das Schild in Richtung Straße, dann zeigt der Pfeil also auf Dich. Dann heißt das: Parkverbot "bis zum Schild".
to
09.01.2009, 00:10 Uhr
zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil
Wie bitteschön, sieht ein Parkverbotsschild aus?
Hinniwilli
09.01.2009, 09:35 Uhr
zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil
Jetzt sind aber alle Klarheiten beseitigt.
Der TE meinte natürlich das Schild für das eingeschränkte Halteverbot, dass umgangssprachlich (aber falsch) mit Parkverbot gleichgesetzt wird.
Das Parkverbot ist in §12 geregelt, z.B. vor Bordsteinabsekungen oder im Kreuzungsbereich.
Andreas Wismann
09.01.2009, 13:18 Uhr
parken => eingeschränkt halten
wie schön - die Experten streiten sich noch um den Wortsinn und ob die Situation korrekt beschrieben wurde, während für den Laien bereits alles klar ist ;-)
Man muss auch verstehen wollen. Nichts für ungut.
Ich eröffne demnächst hier ein Lexikon der meistbenutzten nicht-regelungskompatiblen Popularfachvokabeln, von
Ampel (Lichtzeichenanlage)
Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)
...
Mofaführerschein (Mofa-Prüfbescheinigung)
...
bis zu (geschlossen)
Ihr wisst schon.
Hinniwilli
09.01.2009, 13:27 Uhr
zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil
Parkverbot und eingeschränktes Halteverbot sind aber nicht unterschiedliche Begriffe für etwas Identisches.
Vielmehr darf in eingeschränkten Halteverbot geparkt werden, z.B. zum Entladen.
Andreas Wismann
09.01.2009, 13:55 Uhr
zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil
Ist ja alles richtig.
Nur, wir wollen uns - höflicherweise - am Problem und am Kenntnisstand des Fragestellers orientieren (die Pfeile!) und ihm kein neues Problem unterjubeln.
Der Fragesteller könnte sich sonst leicht angegriffen fühlen und außerdem - ich werde unser Forum nicht als Lehrbuch in den Druck geben.
Georg_g
09.01.2009, 14:31 Uhr
zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil
Um den Gipfel der Klugscheißerei zu erreichen:
Hinniwilli benutzt den umgangssprachlichen Begriff "Halteverbot". Korrekt wäre aber Haltverbot.
;-)
atanini
12.01.2009, 21:15 Uhr
zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil
Ich habe kürzlich auch eine detaillierte Beschreibung für dieses eingeschränkte Haltverbotsschild mit den Pfeilen gesucht. Das ist nirgends zu finden. Weder auf wiki noch im Lehrbuch finde ichs. Könnte man ins Internet stellen zum Nachlesen. Und zwar die Beschreibung für jedes Schild einzeln. Immer wenn ich glaube die Sachlage kapiert zu haben, macht es mir in der Praxis trotzdem Probleme. Ich fühle mich unsicher. Dabei habe ich die Theorieprüfung erfolgreich hinter mir. Freue mich auf Antwort. LG, atanini
carhol
12.01.2009, 22:27 Uhr
zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil
steht in jedem lehrbuch und im internet http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_41_7.php
mfg
Georg_g
13.01.2009, 02:00 Uhr
zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil
»Was wird im Begriff eingeschränkt, Halten oder Parken? Richtig, das Halten!«
Falsch. Im eingeschränkten Haltverbot wird trotz der irreführenden Bezeichnung das Parken eingeschränkt. Halten ist nämlich uneingeschränkt erlaubt.
»Sonst müsste es ja 'eingeschränktes Parkverbot' heißen.«
Das müsste es in der Tat. Dass es "eingeschränktes Haltverbot" heißt, hat nur historische Gründe. Bis irgendwann Anfang der 70er Jahre war bei dem Zeichen nämlich auch das Halten verboten, man durfte ausschließlich be- und entladen, ein- und aussteigen. Irgendwann hat man die StVO geändert und durfte fortan auch 3 Minuten halten. Die Bezeichnung des Schildes aber blieb, und seitdem darf man im eingeschränkten Haltverbot halten, sodass es sich um ein eingeschränktes Parkverbot handelt.
»Nochmal nachlesen ...entweder im einschlägigen Lehrbuch oder hier auf der Seite - Link ist schon vorhanden ... «
Nochmal nachlesen ...entweder im einschlägigen Lehrbuch oder hier auf der Seite - Link ist schon vorhanden ...
Ellysa
13.01.2009, 07:37 Uhr
zu: Parkverbotsschilder mit dem weißen feil
Ja, und parken ist komplett verboten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen
Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren
Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Was kann zu Auffahrunfällen führen?
Zu dichtes Auffahren
Unerwartet starkes Bremsen
Unaufmerksamkeit
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