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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Kukuk
09.12.2008, 22:46 Uhr
Wieso habe ich Teilschuld lt.Polizisten??
Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir jungem planlosen Mädchen helfen... =-(
Kreuzung. Ampeln, keine Schilder. Ich rechts vom anderen Auto, er also links von mir. Ich kriege grün will geradeaus fahren. Er steht warum auch immer hinter der Ampel (er kann seine Ampel also nicht sehen) und will nach links abbiegen. Ich wundere mich wieso er da so steht (also kein stau oder ähnlichesâ EURO¦) Deswegen fahre ich langsam an beobachte ihn er steht noch immer fahre einige Meter langsam bleibe fast stehen u gucke ins Auto, die beiden Jungs schauten etwas verwirrt oder irgendwie komisch nach links... also da wo die auch hinwollten. So bin ich davon ausgegangen das die warten bis der Verkehr, also ich, durchfahre. Gehe also wieder aufs Gas und fahre mit ca. 20-30kmh vorbei.. als ich fast an den vorbei war u mit meiner Fahrertür vor Ihnen war fuhren die los.. genau auf mich zu. â EURO¦ erwischten mich mit ihrer rechten Front an meiner gesamten Fahrertür. Sie bremsten ich wich nach rechts aus. Gesamte Tür eingedrückt Rest der Seite verschrammt.
Der andere Fahrer: Ich hab die gar nicht gesehen, toter Winkel. (HALLO WELCHER TOTER WINKEL??)
Der Polizist darauf nicht reagiert und zu mir: Sie hätten anhalten sollen und Kontakt zu dem Auto aufnehmen müssen um klar zu machen wer nun fährt. Also Teilschuld 50/50!
Ich will an der Stelle noch mal klar machen dass ich Grün hatte. Wir waren zu zweit, die waren zu zweit. Die sind angefahren als ich quasi vor denen stand und die haben eindeutig nicht einmal geschaut.. wird auch daran liegen das die in einem kleiner Transporter höher saßen und mein Auto ist ziemlich klein und niedrig gebaut Mitsubishi Colt 1997.
Noch was:
Ich war ziemlich geschockt und der Polizist sagte nur da wir beide in einem Unfall verwickelt waren müssen wir jeder 35euro zahlen. Ich blöde Kuh hab die bezahlt genau wir der andere. Später hab ich erfahren von einem Kollegen dass ich mich damit wohl zur Teilschuld erklärt habe und das hätte verweigern können. Das wusste ich aber zu dem Zeitpunkt nicht dass ich einfach zum Polizisten sagen kann dass ich nicht zahle.
Bitte um Hilfeâ EURO¦. Ist das wirklich alles so ok??????
Und wie verhalte ich mich nun, habe natürlich schon meine Versicherung informiert. Was wäre der nächste Schritt???
MrMurphy
09.12.2008, 23:31 Uhr
Unklare Beschreibung
Hallo,
mir ist die Situation nicht so ganz klar. Ist der andere aus der gleichen Richtung wie du gekommen? Oder war er auf der Querstraße unterwegs?
Wenn er auf der Querstraße unterwegs war (also von links gekommen ist) ist der Vorwurf der Polizei berechtigt. Dann ist er ja in der Grünphase direkt vor deiner in die Kreuzung eingefahren und du hättest erst losfahren dürfen, nachdem der die Kreuzung geräumt hat.
Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, das du dich so vorsichtig wie beschrieben verhalten hast, dann wäre der Unfall nämlich auch nicht passiert. Und wenn der andere sich für dich eindeutig wahrnehmbar schon seltsam verhalten hat und offensichtlich überfordert war, hättest du erst mal Kontakt zu ihm aufnehmen müssen, bevor du in seine Nähe kommst.
Die Formel "Ich hatte grün und bin deshalb am Unfall unschuldig" geht nicht immer auf. Schon gar nicht, wenn man bemerkt, das vor einem etwas nicht in Ordnung ist. Dann muss man halt besonders vorsichtig fahren um einen Unfall zu vermeiden.
Gruss
MrMuphy
bs01
09.12.2008, 23:38 Uhr
zu: Wieso habe ich Teilschuld lt.Polizisten??
Hallo Kukuk,
erst mal gebe ich Mr.Murphy recht, wenn er sagt, daß deine Beschreibung unklar ist.
Allerdings kann ich dir zu deiner Beruhigung sagen, daß das Annehmen einer Verwarnung (35 €) nicht automatisch ein Schuldanerkenntnis ist (auch keine Teilschuld).
Bist du noch in der Probezeit? - wenn ja, dann hast du mit der Bezahlung des Verwarnungsgeldes schon mal auf alle Fälle ein Aufbauseminar "abgewendet".
Du kannst dir entweder einen Anwalt nehmen oder auch die Versicherungen die Angelegenheit für dich "ausstreiten" lassen. Ich würde sagen: Kommt darauf an, ob du eine Rechtschutzversicherung hast oder nicht.
Gruß
bs01
Georg_g
09.12.2008, 23:55 Uhr
zu: Wieso habe ich Teilschuld lt.Polizisten??
Die Beschreibung fand ich soweit schon klar. Ampelgeregelte Kreuzung, der andere kommt aus der links gelegenen Seitenstraße. Kukuk hat Grün, der andere muss also Rot haben, steht aber schon soweit im Kreuzungsbereich drin, dass er seine eigene Ampel gar nicht mehr sehen kann.
Wäre da vorher Stau gewesen, dann hätte der andere als "Nachzügler" gegolten, den man dann noch durchfahren lassen muss. Nach der Schilderung war ja aber kein Stau.
»Später hab ich erfahren von einem Kollegen dass ich mich damit wohl zur Teilschuld erklärt habe und das hätte verweigern können.«
Die zivilrechtliche Seite hat nichts mit einem Verwarnungsgeld zu tun, obwohl ich die 35 Euro nicht gezahlt hätte. Überlasse einfach alle "Schuldaufteilungen" deiner Versicherung, dafür ist sie nämlich da. Du hattest Grün, also wird mutmaßlich das überwiegende Verschulden beim Rotfahrer zu suchen sein.
minho
13.12.2008, 17:49 Uhr
zu: Wieso habe ich Teilschuld lt.Polizisten??
Ich hoffe fu hast das Kennzeichen des anderen Fahrzeuges.
Ruf einfach deine Versicherung an und frag, wie du vorgehen sollst. Die werden dir dann eine Telefonnummer der Versicherungszentrale geben, die du anrufen sollst.
Dann rufst du dort an, nennst denen das Kennzeichen. Die sagen dir dann, bei welcher Versicherung dein Unfallgegener ist und geben dir die Telefonnummer.
Jetzt rufst du bei der gegnerischen Versicherung an, und schilderst da den Unfall erneut. Meistens einigen sich die Versicherungen bei der Schuldfrage dann eh unter sich, bei solchen doch relativ günstigen Schäden.
Dann wird erstmal ein Gutachter bei dir aufkreuzen und dein Auto angucken, und du bekommst von der Versicherung einen Fragebogen, den du ausfüllen musst.
Bei der Beschreibung des Unfalls solltest du angeben, dass du grün hattest, der andere Fahrer etwas über die Haltelinie stand, du dann die Kreuzung vorsichtig überqueren wolltest, und er dir dann doe Vorfahrt genommen hat.
Der rest regelt sich dann eigentlich von selbst;) Ich denke, dass wird gut für dich ausgehen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte
Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann
Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Haltverbot,
- das nur für Lkw gilt
- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt
- das nur auf dem Seitenstreifen gilt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte
Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?
Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind
Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können
Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren
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