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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gugus
21.10.2008, 09:55 Uhr

parken gegen die Fahrtrichtung,innerhalb geschl.Ortschaft

darf ich mit dem LKW über 7,5 t gegen die Fahrtrichtung parken wenn ein extra Parksreifen eingerichtet ist?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
21.10.2008, 11:12 Uhr

zu: parken gegen die Fahrtrichtung,innerhalb geschl.Ortschaft

Nein !

STVO §12(4):
4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen, sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

kompletter Text:
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_12.php

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
22.10.2008, 05:27 Uhr

zu: parken gegen die Fahrtrichtung,innerhalb geschl.Ortschaft

Wo hat der Teilnehmer was von Schienen oder Einbahnstraßen geschrieben ?????

Die beiden Ausnahmen konnte er auch vorher schon rauslesen, aber um die ging es offenstichtlich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
22.10.2008, 22:53 Uhr

zu: parken gegen die Fahrtrichtung,innerhalb geschl.Ortschaft

Wie recht du doch hast, aller wahrscheinlichkeit nach handelt es sich auch um eine der beiden ausnahmen......und die erde ist doch eine scheibe (achtung ironie).......

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.10.2008, 00:47 Uhr

zu: parken gegen die Fahrtrichtung,innerhalb geschl.Ortschaft

» Wie recht du doch hast, aller wahrscheinlichkeit nach handelt es sich auch um eine der beiden ausnahmen......und die erde ist doch eine scheibe (achtung ironie).......
«


Ich fürchte, Kahleberger war da schneller mit der Ironie...

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Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?

Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind

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