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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
diezge
17.05.2008, 15:36 Uhr
Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
Hallo Zusammen,
folgendes Problem:
Einer meiner Hausmitbewohner hat an seinem Auto ein Kurzzeitkennzeichen gültig bis 12.05.2008. Er genießt also keinen Versicherungsschutz mehr. Das Auto steht zwar in einer verschlossenen Garage, wurde aber nach dem 12.05.2008 noch einmal bewegt.
Meine Frage:
Ich habe Angst, wenn mein Auto im Hof steht und er mit abgelaufenem Kennzeichen dagegen fährt, da es mit dem Geld bei ihn nicht so dicke ist.
Ist es meinem Nachbar überhaupt erlaubt, ein solches Auto (auch in der geschlossenen Einzelgarage) abzustellen? Muß er es nicht innerhalb einer gewissen Frist zulassen, verkaufen oder verschrotten?
Danke.
Gruß,
diezge
Security_neu
17.05.2008, 16:05 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
"Ist es meinem Nachbar überhaupt erlaubt, ein solches Auto (auch in der geschlossenen Einzelgarage) abzustellen? Muß er es nicht innerhalb einer gewissen Frist zulassen, verkaufen oder verschrotten?"
Ohne Kennzeichen kann er es so lange auf Privatgrund stehen haben und bewegen wie er möchte. Er darf damit nur nicht auf öffentliche Straßen. Gibt keine Frist in der er es verschrotten/Verkaufen muss. Ist das Auto denn sooo mitgenommen?
diezge
17.05.2008, 17:24 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
Hallo,
was heißt mitgenommen. Ziemlich rostig sieht die Karre halt schon aus. Aber er kann sich nichts anderes leisten und das letzte Auto hat er durch einen Unfall verloren.
Als ich einmal ein Auto abmelden wollte, mußte ich einen "Entsorgungsnachweis" eines Autoverwerters bei der Zulassungsstelle nachreichen. Auf meine Nachfrage, ob ich das Auto nicht unangemeldet behalten darf, hieß die Antwort: "Nein, ist nicht erlaubt!"
Was gilt nun?
Gruß,
diezge
Georg_g
17.05.2008, 17:51 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
Einen Verwertungsnachweis benötigt man nur, wenn man das Auto endgültig aus dem Verkehr ziehen will, also wenn das Auto verschrottet wird. § 4 Abs. 1 Altfahrzeug-Verordnung:
"Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen."
Dein Nachbar will sich aber nicht seines Autos entledigen, er will es behalten und nicht verschrotten lassen. Er kann es ohne Kennzeichen (oder mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen) so lange in der Garage stehen lassen, wie er möchte.
diezge
18.05.2008, 01:30 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
Na ja, vielleicht war es damals ein Missverständnis. Ich wollte das Auto für ein Jahr wegen einer weiterführenden Schule abmelden, um Geld zu sparen. Ging aber leider nicht.
Gruß,
diezge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen
Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren
Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen
Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte
Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen
Ich darf durchfahren
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