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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Micky3
03.04.2008, 09:52 Uhr

Bewohnerparken

Moin!
Ich habe eine Verwarnung bekommen wegen verbotenen Parken in einer eingeschränkten Haltverbotszone mit Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis frei".
In Wirklichkeit steht auf dem Zusatzschild "Bewohner mit Vignette (rot) frei".

Meine Fragen: Gibt es das Zusatzschild mit Vignette in der StVO? Wenn nicht, darf die Stadt es so Beschildern?
Es gibt einen Widerspruch zwischen Anhörungsbogen ("Bewohner mit Parkausweis frei") und Realität ("Bewohner mit Vignette (rot) frei").
Kann oder soll ich das so akzeptieren?

Danke im voraus,
Micky3

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.04.2008, 10:53 Uhr

zu: Bewohnerparken

kurz und knapp: ja

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.04.2008, 17:03 Uhr

zu: Bewohnerparken

Die Länder und Kommunen können den Katalog der Zusatzzeichen eigenmächtig erweitern. Vermutlich handelt es sich um ein offizielles Zusatzzeichen. Selbst wenn nicht, lohnt das umständliche Verfahren das Risiko der vergleichsweise hohen Verfahrenskosten bei einem Einspruch nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis