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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jannemann
01.03.2008, 21:44 Uhr

Taxi Zeichen mit Zusatzschild

Hallo!

Welche Bedeutung hat das Taxi Zeichen (229) mit dem Zusatzschild "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" (Z 1053-30)

Bedeutet das, dass die Taxen in den gekennzeichneten Flächen parken dürfen, oder jeder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
02.03.2008, 00:59 Uhr

zu: Taxi Zeichen mit Zusatzschild

Hmm... Meiner Meinung bezieht sich das Zusatzzeichen auf das Haltverbot im 229; denn für die Taxe gilt es ja nicht!
Wenn also dort gekennzeichnete Parkflächen sind, würde ich mal behaupten, daß ich dort mit meinem Kfz parken darf!

Aber wie gesagt: "Meine Meinung!" Kann auch anders sein!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

Ich muss warten

Das Mofa muss warten