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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Gnomy
05.12.2007, 19:59 Uhr
Ticket wegen falschem Parken
Hallo Leute,
eine kleine Geschichte gegen Abend. :)
Folgendes, ich hatte am Morgen gegen 10.50 Uhr Vorlesung leider sind an unserer Uni die Parkplätze immer recht rar. Deshalb stand ich von 10.50 Uhr - 13.10 Uhr in zweiter Reihe, aber so das die parkenden Autos noch heraus fahren konnten. Meine Handynr. hatte ich auch gut sichtlich auf dem Amaturenbrett im Auto liegen gelassen mit der Bitte anzurufen falls jemand doch nicht aus seiner Parklücke kommt.
Gleich nach der Vorlesung also gegen 13:10 Uhr hab ich meinen Wagen umgeparkt und stand anschließend den ganzen Nachmittag in einer Parklücke.
Ich hatte letztens Post von der lieben Kommune bekommen, dass ich wegen Parkens in nicht ausgekennzeichneten Flächen gegen 14:30 Uhr 10€ zahlen sollte.
Die 10€ habe ich bezahlt, weil ich an dem Tag ja wirklich in zweiter Reihe stand.
Aber war es überhaupt Rechtens mir ein Ticket für diese Uhrzeit (14:30 Uhr) auszustellen?

 Crashkid 
05.12.2007, 21:24 Uhr
zu: Ticket wegen falschem Parken
Wenn ich das richtig verstanden habe geht es wohl eher um die Uhrzeit. Gnomy ist um 13:10 ca auf einen richtigen, gekennzeichneten Parkplatz gefahren und hat ein Ticket für 14:30 bekommen.
Ich denke die Uhrzeit sollte schon stimmen, wenn sie schon auf dem Ticket steht.
 durbanZA
05.12.2007, 21:56 Uhr
zu: Ticket wegen falschem Parken
Na ja, das ist eins heilbarer Fehler, die schnell korrigiert werden kann. Kein Verfahrenshindernis. In der Regel kommt dann schnell der nächste Bescheid mit der korrekten Uhrzeut.
Bei Verwarnungsgeldern schneidet man sich da aber schnell ins eigene Fleisch. Denn in solch einem Fall verzichten die Behörden meist auf ein erneutesVerwarngeldangebot.
Stett dem Verwarngeldangebot über 10 Euro mit falscher Uhrzeit kommt dann ein Bußgeldbescheid über 10 Euro + 25,60 Euro Gebühren mit der richtigen Uhrzeit. Wie es einem beliebt.
mfG
Durban
 Gnomy
06.12.2007, 00:15 Uhr
zu: Ticket wegen falschem Parken
Genau, das wollte ich nur wissen. Danke für die schnelle Antwort.
 Waechter im All
06.12.2007, 12:26 Uhr
zu: Ticket wegen falschem Parken
Ich vermute was anderes: Wahrscheinlich hättest Du sowieso ein Knöllchen bekommen.
Wärst Du stehen geblieben, wegen Parkens in zweiter Reihe.
Nun bist du "umgezogen" - aber wahrscheinlich war Deine Parklücke gar kein "richtiger", sondern ein "wilder" Parkplatz, und Du hast DESWEGEN das Ticket gekriegt.
Ich hatte sowas in grauer Vorzeit auch mal, als ich noch studiert hatte. Da hab ich mich an den Rand eines Parkplatzes in die letzte Lücke gequetscht und hatte abends auch ein Knöllchen wegen "...nicht gekennzeichneter Fläche..." an der Scheibe. Ich hab Widerspruch eingelegt - sogar mit Skizze *ggg* dass der Parkplatz erst "jenseits" meines Standorts endete - und habe ein mündliches Verfahren bekommen. Da wurde ich zwar "freigesprochen" - aber meine Fahrkosten zum Gericht waren genauso teuer wie das Ticket.
Also: Zahl das Knöllchen und lass gut sein!
 Speedy
06.12.2007, 12:32 Uhr
zu: Ticket wegen falschem Parken
hallo Leutchen,
wie lang kann es unter Umständen dauern, bis man Post wegen eines Knöllchens bekommt ? Ich hatte vor paar Wochen nur einen Zettel anne Scheibe kleben, dass ich anscheinend widerrechtlich geparkt hätte und ich in den nächsten Tagen Post bekomm... warte schon Wochen drauf ? Muss ich da auch "diese" 3 Monate warten bis sich das erledigt hat ? ;o)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?
Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?
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