Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
24.11.2007, 13:34 Uhr

schwarzgetönte scheiben auch vorne?

kurze frage:
bisher glaubte ich in D düfen fahrzeuge die vorderen seitenscheiben nicht getönt haben bzw. mit folie bekleben.
nun habe ich eben einen Q7 (für outsider: audi suv) mit getönten oder geschwärtzen seitenscheiben vorne gesehen.
ist das neuerdings möglich oder hatte ich da die ganze zeit eine falsche vorstellung.
die scheiben waren recht dunkel (fahrer nur in umrissen zu erkennen). vielleicht gibt es da auch eine lichtdurchlässigkeitsgrenze etc.
wer weiss da mehr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
24.11.2007, 22:08 Uhr

zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?

Habe neulich einen im Baumarkt klauen sehen, dachte bisher auch klauen dürfe man nicht, da muß sich wohl auch was geändert haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
25.11.2007, 23:19 Uhr

zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?

Tolu, laut Q7-Carconfigurator ist das nicht Serie:
wie bekannt, nur hintere Türscheibe und Seitenscheiben hinten getönt.

http://www.audi.de/audi/de/de2/neuwagen/q7/ausstat
tungsvergleich.html#extext


Zugegeben, es sieht so etwas gestückelt aus. Das ärgerte mich am Anfang bei meinem Auto auch (kein Q7 ;-)).

Je nach Tönung wird aber 30 % - 70 % des Lichts geschluckt. So wird sicher der Grund klar, warum vorne keine Volltönung zulässig ist.

Aber wie immer gilt: wo kein Ankläger, da kein Beklagter. Und wer ein Q7 fährt, der wird im Fall der Fälle sicher die Strafe für eine unzulässig angebrachte Tönungsfolie zahlen â EURO“ der Optik wegen.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
26.11.2007, 05:38 Uhr

zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?

@Volltreffer: Das ist seit dem 1.10.2007 erlaubt. Mittlerweile zu meinem Hobby geworden, das macht ganz schnell süchtig. Bin schon im Kleptomanenclub!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
26.11.2007, 14:27 Uhr

zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?

danke lambo-Benni für die klare antwort. ich wollte wissen, ob dies neuerdings zulässig ist.
schliesslich muss ich mit der folie drauf dan auch mal zu einem tüv ternmin (spätestens nach 3 jahren).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
26.11.2007, 18:02 Uhr

zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?

Nein, nicht falsch verstehen...

Ob das mit der Folie erlaubt ist weiß ich nicht!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie dürfen nicht abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-113 / 3 Fehlerpunkte

An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?

Minuten

Minuten