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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
speedy28
26.09.2007, 20:12 Uhr
Brille vergessen, weiterfahrt untersagt
Ich habe mal meine Brille vergessen beim autofahren, bei einer kontrolle wurde mir die weiter fahrt untersagt.
Meine Frage: Kann die Polizei einem die weiterfahrt untersagen nur weil man seine Brille vergessen hat!!
fraktum
26.09.2007, 20:17 Uhr
zu: Brille vergessen, weiterfahrt untersagt
Wieso sollte sie das nicht dürfen? Du hast eine Auflage deiner Fahrerlaubnis nicht erfüllt. Außerdem musst Du die Brille ja nicht ohne Grund tragen.
jürgen79
17.10.2007, 14:30 Uhr
zu: Brille vergessen, weiterfahrt untersagt
Allein für die Frage gehört Dir der Führerschein entzogen
Lambo-Benni
17.10.2007, 15:01 Uhr
zu: Brille vergessen, weiterfahrt untersagt
Jürgen... ich hab Dich jetzt schon in mein Herz geschlossen. Ich glaube, es erwarten uns alle noch ein paar schöne Stunden!
Btw: Du könntest evtl. mit "Volltreffer" in Kontakt treten, vielleicht findet ihr Gemeinsamkeiten. Ich stelle zukünftig gerne die Opposition, wobei Ausnahmen erlaubt sein sollten!
Lambo-Benni
17.10.2007, 15:02 Uhr
zu: Brille vergessen, weiterfahrt untersagt
Achso, um nochwas zum Thema zu sagen: Streg gesehen, hast Du, Jürgen, vollkommen recht!
Volltreffer
17.10.2007, 16:58 Uhr
zu: Brille vergessen, weiterfahrt untersagt
Lambinchen, um gegen mich zu opponieren bedarf es eines Gegners, keines Opfers
Crashkid
17.10.2007, 17:23 Uhr
zu: Brille vergessen, weiterfahrt untersagt
Ich stelle mich dann ebenfalls als Opfer zur Verfügung :-)
Volltreffer
17.10.2007, 17:48 Uhr
zu: Brille vergessen, weiterfahrt untersagt
Für den Fall daß du da was nicht verstanden hast, ich brauche KEINE Opfer, das langweilt nur
Lambo-Benni
17.10.2007, 19:01 Uhr
zu: Brille vergessen, weiterfahrt untersagt
"Lambinchen, um gegen mich zu opponieren bedarf es eines Gegners, keines Opfers"
Ist das der Grund, dass Du Dich nicht selbst im Spiegel beschimpfst?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte
Womit darf man hier nicht fahren?
Mit Mofas
Mit Leichtkrafträdern
Mit Kleinkrafträdern
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