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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Morton76
01.08.2007, 20:23 Uhr

Ohne gültigen Parkschein länger als 30 Min. parken??

Hallo Leute!!

Ich habe letztens längere Zeit ohne Parkschein in einer Parkzone mit Parkscheinautomat geparkt!
Heute bekam ich zeitgleich zwei Briefe vom Polizeipräsidenten! Im ersten soll ich 5 € Bußgeld bezahlen, weil ich um 14.19 Uhr ohne Parkschein im Bereich eines Parkscheinautomaten geparkt habe. Im zweiten soll ich 10 € bezahlen, weil ich länger als 30 Min (laut Anzeige von 14.19 Uhr bis 15.04 Uhr) im Bereich eines Parkscheinautomaten geparkt habe!

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich beide Verwarnungsgelder bezahlen oder reicht es das 5 € Verwarnungsgeld zu bezahlen??

Theoretisch kann ich doch weggefahren sein und nochmal wiedergekommen sein!! Die haben mein Fahrzeug doch nicht 45 Min. beobachtet, -zumal die Anzeigen von 2 verschiedenen Angestellten gemacht worden sind!!

Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht oder hat eine gute Rechtskenntnis darüber??

Vielen Dank für eure Hilfe.............

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.08.2007, 00:33 Uhr

zu: Ohne gültigen Parkschein länger als 30 Min. parken??

Politessen untereinander verstehen sich. Sie verwenden geheime Zeichen. Manchmal sollen sie sogar miteinander gesprochen haben.

Mensch, zahl doch einfach die 15 Euro!
Und zieh nächstes Mal einen Parkschein - weils einfach billiger ist!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
02.08.2007, 14:17 Uhr

zu: Ohne gültigen Parkschein länger als 30 Min. parken??

Hallo Morton,

dein Auto wird ein einer bestimmten Stelle (am Reifen) gekennzeichnet. Ist dieses Zeichen (meist ein Kreidestrich) beim nächsten Eintreffen des Ordnungshüters an derselben Stelle und nicht verwischt, wurde das Auto nicht bewegt. Wo die Markierung angebracht wurde, ist auch auch dem Strafzettel vermerkt (VL, VR, HL, HR).

EIGENTLICh kann man für ein und dasselbe Vergehen nur einmal bestraft werden. Insofern wäre ein kurzer Anruf sinnvoll ("stand von 14.19 bis 15.04 dort und habe dafür 2 Strafzettel bekommen") und dann mal schauen, wie die Herrschaften reagieren. Ich schätze, sie werden die erste OWI einstellen und du musst nur die 10 EUR zahlen.

Und erwähn bitte deine Theorie, du könntest ja weggefahren sein, nicht. Denn dann wären die 2 Strafzettel gerechtfertigt.

steffi (39)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?

Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen

Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren

Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen

Der grüne Pkw muss warten