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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marko_D
04.07.2007, 10:58 Uhr

Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Moin!

Ich arbeite in einer Kleinstadt und da dort kostenlose Parkplätze Mangelware sind, gab mir jemand den Tipp ich solle mich doch auf eine Fläche stellen, die durch Zickzack-Linien markiert ist. Er meinte, er steht da auch öfters, bekam auch mal ein Ticket, legte aber Widerspruch ein, da an dieser Stelle weder ein Halte- noch Parkverbotschild steht. Er bekam nach seiner Aussage recht. Nun stehe ich da auch seit zwei Wochen und bekam gestern das erste Mal ein Ticket. Ist dieses gerechtfertigt oder muss an der Stelle ein Schild stehen? Danke für Eure Hilfe.

Grüße
Marko.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marko_D
04.07.2007, 11:47 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Eine Kreuzung oder Einmündung ist nicht vorhanden. Auch kein Fußgängerweg. Im Normalfall sehe ich da auch kein Grund, warum dort überhaupt das Parken nicht erlaubt sein soll. Habe ich also demnach bei einem Widerspruch Erfolgsaussichten?

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
04.07.2007, 12:16 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Dann lege Widerspruch ein und warte ab, ob Dir jemand einen Bären aufgebunden hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marko_D
04.07.2007, 13:06 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Nein, auch keine Feuerzufahrt. Okay, erstmal vielen Dank. Ich gebe dann bekannt, ob ich Erfolg hatte.

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marko_D
04.07.2007, 13:13 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Ich hatte jetzt einfach mal beim Ordnungsamt angerufen und mich dumm angestellt (fällt mir ja nicht schwer *lol*) und wollte wissen, warum ich ein Ticket bekommen habe. Er meinte gleich, "sehen Sie die Sache als erledigt an und stellen Sie sich zukünftig bitte nicht mehr dort hin".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.07.2007, 17:32 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Also, auch wenn ich Kahlebergers Meinung teile, rate ich Dir, sorgsam abzuwägen, ob Du es mit einem Widerspruch versuchen willst.
Falls Du eine Kleinigkeit übersehen hast, die eine Verwarnung rechtfertigen würde, würde der Bußgeldbescheid nach abgelehntem Einspruch ca. 25 Euro teurer sein.
Bei einem geringen Verwarngeld also durchaus fraglich, ob man das riskieren sollte.

Du kannst natürlich mal ein Photo von der Stelle machen, und hier einstellen, vielleicht fällt den geschulten Augen hier ja noch was auf ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
04.07.2007, 19:48 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

>"sehen Sie die Sache als erledigt an und stellen >Sie sich zukünftig bitte nicht mehr dort hin".

An deiner Stelle, wenn ich mit nem Widerspruch durchkomme, würde ich da weiterhin jeden Tag parken...warum auch nicht...ist ein legaler, kostenloser Parkplatz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
05.07.2007, 00:10 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Ich würde mir da mal was schriftlich geben lassen ansonnsten wirst du am Ende noch ordentlich zur kasse gebeten weil du nicht zahlst.
Dir kann doch nicht irgend ein Beamte am Telefon sagen "Ne lass mal, passt schon". Also ich wär da vorsichtig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt