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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Marko_D
04.07.2007, 10:58 Uhr
Verwarnungsgeld gerechtfertigt?
Moin!
Ich arbeite in einer Kleinstadt und da dort kostenlose Parkplätze Mangelware sind, gab mir jemand den Tipp ich solle mich doch auf eine Fläche stellen, die durch Zickzack-Linien markiert ist. Er meinte, er steht da auch öfters, bekam auch mal ein Ticket, legte aber Widerspruch ein, da an dieser Stelle weder ein Halte- noch Parkverbotschild steht. Er bekam nach seiner Aussage recht. Nun stehe ich da auch seit zwei Wochen und bekam gestern das erste Mal ein Ticket. Ist dieses gerechtfertigt oder muss an der Stelle ein Schild stehen? Danke für Eure Hilfe.
Grüße
Marko.
Marko_D
04.07.2007, 11:47 Uhr
zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?
Eine Kreuzung oder Einmündung ist nicht vorhanden. Auch kein Fußgängerweg. Im Normalfall sehe ich da auch kein Grund, warum dort überhaupt das Parken nicht erlaubt sein soll. Habe ich also demnach bei einem Widerspruch Erfolgsaussichten?
Grüße
to
04.07.2007, 12:16 Uhr
zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?
Dann lege Widerspruch ein und warte ab, ob Dir jemand einen Bären aufgebunden hat.
Marko_D
04.07.2007, 13:06 Uhr
zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?
Nein, auch keine Feuerzufahrt. Okay, erstmal vielen Dank. Ich gebe dann bekannt, ob ich Erfolg hatte.
Grüße
Marko_D
04.07.2007, 13:13 Uhr
zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?
Ich hatte jetzt einfach mal beim Ordnungsamt angerufen und mich dumm angestellt (fällt mir ja nicht schwer *lol*) und wollte wissen, warum ich ein Ticket bekommen habe. Er meinte gleich, "sehen Sie die Sache als erledigt an und stellen Sie sich zukünftig bitte nicht mehr dort hin".
durbanZA
04.07.2007, 17:32 Uhr
zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?
Also, auch wenn ich Kahlebergers Meinung teile, rate ich Dir, sorgsam abzuwägen, ob Du es mit einem Widerspruch versuchen willst.
Falls Du eine Kleinigkeit übersehen hast, die eine Verwarnung rechtfertigen würde, würde der Bußgeldbescheid nach abgelehntem Einspruch ca. 25 Euro teurer sein.
Bei einem geringen Verwarngeld also durchaus fraglich, ob man das riskieren sollte.
Du kannst natürlich mal ein Photo von der Stelle machen, und hier einstellen, vielleicht fällt den geschulten Augen hier ja noch was auf ;)
jules17
04.07.2007, 19:48 Uhr
zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?
>"sehen Sie die Sache als erledigt an und stellen >Sie sich zukünftig bitte nicht mehr dort hin".
An deiner Stelle, wenn ich mit nem Widerspruch durchkomme, würde ich da weiterhin jeden Tag parken...warum auch nicht...ist ein legaler, kostenloser Parkplatz
Alex
05.07.2007, 00:10 Uhr
zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?
Ich würde mir da mal was schriftlich geben lassen ansonnsten wirst du am Ende noch ordentlich zur kasse gebeten weil du nicht zahlst.
Dir kann doch nicht irgend ein Beamte am Telefon sagen "Ne lass mal, passt schon". Also ich wär da vorsichtig.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte
Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?
Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist
Ja, wenn die Fahrbahn nass ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?
Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen
Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen
Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren
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