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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
seitzes
01.07.2007, 11:21 Uhr
0,0 Promille ab 1.7?
Hey Leute ich bin etwas verwirrt da ich eigentlich bis gestern dachte das heute die neue Regelung in Kraft tritt.
Allerdings hab ich weder beim ADAC noch hier auf der Seite noch beim ACE irgendwas gelesen und auch in den Nachrichten beim Fernsehen kam garnix gestern nacht.
Wäre nett wenn mich da jmd aufklären könnte.
to
01.07.2007, 15:48 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Schau mal auf den Seiten des Verkehrsministeriums nach.
Das tritt erst in Kraft, nachdem der Bundesrat zugestimmt hat.
corsa-ultrablau
06.07.2007, 15:06 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Gerade kam's im Radio: Die Zustimmung wurde gegeben und somit tritt das Gesetz nun in Kraft.
123Flubber
06.07.2007, 15:21 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
1.8.2007 :)
carhol
06.07.2007, 18:06 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
@flubber
wo hast du das datum her?
holger
to
06.07.2007, 18:14 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
www.bmv.de
carhol
06.07.2007, 18:19 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
danke. wenn tiefensee es sagt, wird es wohl stimmen.
holger
Crashkid
06.07.2007, 18:33 Uhr
Wortlaut des Gesetzes?
Gestern haben sie in den Nachrichten auch gesagt ab 01.08.
Gilt das Verbot dann eigentlich inklusive 21? Oder darf man ab seinem 21 Geburtstag wieder 0,5 (bzw. 0,3) haben? Und wie sieht es in der verlängerten Probezeit aus? Weiß da jemand genaueres?
Wurde schon der genaue Gesetzestext veröffentlicht?
carhol
06.07.2007, 19:17 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
zitat tiefensee:
>> Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die sich noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit befinden und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden. <<
Quelle:
http://www.bmvbs.de/Presse/Pressemitteilun...k.sKa
tegorie%3d
aufbauseminar kostet bis 450 €
0,0 gilt für alle bis 21 jahre und alle die in der (auch verlängerten) pz sind.
holger
durbanZA
06.07.2007, 19:49 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Ich bin sehr auf die Staffelung der Bußgelsätze gespannt...
Und wie lange bleibt ein Verstoß im VZR gespeichert?
Würde er als Wiederholungstat gelten, wenn eine erste Eintragung vorliegt?
Fragen über Fragen...
P2k1
07.07.2007, 13:45 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Hi,
wie sieht das nun aus wenn man zwar aus der Probezeit raus, aber noch nicht älter als 21 Jahre ist?
Kann ich bei einem Verstoß mit einer nachträglichen Verlängerung der PZ rechnen?
Oder bekomme ich nur eine Strafe / Punkte ohne "erneute" PZ?
Danke! :)
mfg
carhol
07.07.2007, 13:51 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
wenn du aus der pz raus bist, bist du raus. die anderen strafen bleiben aber.
holger
Crashkid
07.07.2007, 18:41 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Da war jemand ein paar Sekunden zu langsam...
corsa-ultrablau
09.07.2007, 11:13 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Falls es jemand ganz genau wissen will:
"vor Vollendung des 21. Lebensjahres" bedeutet: 2 Tage vor dem 21. Geburtstag.
Denn 1 Tag vor dem 21. Geburtstag hat man das 21. Lebensjahr vollendet und am Tag des Geburtstags hat man bereits das 22. Lebensjahr begonnen.
Noch Fragen?
Crashkid
09.07.2007, 11:55 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
*Kahleberger zustimm*
Lambo-Benni
09.07.2007, 11:56 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Heißt das, wenn jmd. seinen Führerschein hat und aus der Probezeit ist darf er 1 Tag vor seinem Geburtstag besoffen fahren? -
Na was soll's... ich werde erst mit 24 aus der Probezeit kommen und dann trotzdem nicht saufen, wenn ich noch fahren will!
Hoffentlich gilt bis dahin 0,0 für alle!
corsa-ultrablau
09.07.2007, 12:55 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Hey Kahleberger,
was habe ich denn anderes geschrieben? Du musst schon richtig lesen. Es hieß doch "vor Vollendung" - und das ist nun mal 2 Tage vor dem Geburtstag.
Georg_g
09.07.2007, 15:11 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
So ein Käse. Das 21. Lebensjahr ist am 21. Geburtstag beendet. Vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt die 0,0-Promille-Grenze, d.h. sie gilt erst ab dem 21. Geburtstag nicht mehr, nicht schon 2 Tage vorher.
corsa-ultrablau
09.07.2007, 16:26 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Oh, oh Georg_g!
Mach Dich lieber mal im BGB schlau unter den §§ 186 - 193 Fristen und Termine.
Manchmal kann ein Tag mehr oder weniger ziemliche Auswirkungen haben.
Diesmal lasse ich mich nicht unterkriegen, habe diesen ganzen Käse während meiner Ausbildung äußerst intensiv pauken dürfen.
Und nur weil ich weiß, dass bei der Fristberechnung häufig Fehler gemacht werden, habe ich meinen Senf dazugeschrieben.
corsa-ultrablau
09.07.2007, 16:58 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Tach Georg (bevor Du mich jetzt zerfleischst)!
Ich hab meinen Denkfehler gefunden (hab die 24 Uhr-Grenze missachtet):
Das 21. Lebensjahr vollendet man zwar 1 Tag vor dem 21. Geburtstag, jedoch erst um 24 Uhr.
Trotzdem musste mal drüber geredet werden, weil ja doch viele Fehler beim Berechnen passieren können. (Und Deine Bemerkung war ja auch nicht 100%ig korrekt).
durbanZA
09.07.2007, 17:04 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
Diese Diskussion ist einer der Höhepunkte der Forengeschichte :)
Georg_g
09.07.2007, 17:33 Uhr
zu: 0,0 Promille ab 1.7?
»Das 21. Lebensjahr vollendet man zwar 1 Tag vor dem 21. Geburtstag, jedoch erst um 24 Uhr.«
Ohje. Das 21. Lebensjahr beginnt am 20. Geburtstag und ist mit dem 21. Geburtstag vollendet. Ob man dazu das eigentliche Datum des Geburtstages, 0 Uhr, oder den Vortag, 24 Uhr, nimmt, spielt keine Rolle, weil das das Gleiche ist.
Wenn ich beispielsweise morgen 100 Jahre alt werde, dann ist morgen, 0 Uhr (= heute, 24 Uhr), mein 100. Lebensjahr vollendet.
Andreas Wismann
09.07.2007, 19:25 Uhr
Geburtstag = Geburtstag.
Oh Mann, hoffentlich hat jeder oben Verwirrte bis hier unten weitergelesen. Es bleibt dabei:
Der Geburtstag ist maßgeblich und sonst nix.
»habe diesen ganzen Käse während meiner Ausbildung äußerst intensiv pauken dürfen«
... und das war wohl etwas viel des Guten ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?
Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren
Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren
Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte
In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?
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In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen
In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen
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