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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
28.06.2007, 12:50 Uhr

Frage zum Fahrverbot

Hallo,

Ich war gerade mit ein paar Leuten am diskutieren wegen Fahrverbot! Jemand behauptet, dass man trotz Fahrverbot (Klasse B) noch Mofa fahren darf! stimmt dass? kann ich mir nicht vorstellen!

Vielen Dank! Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
28.06.2007, 13:18 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

Das hängt von deinem Alter ab. Wenn du vor 1962 (?) geboren bist darfst du Mofas bis 25 km/h ohne Führerschein fahren.

Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.06.2007, 13:36 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

Ein Fahrverbot (nicht zu verwechseln mit der Entziehung der Fahrerlaubnis) gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Mofas. Wer also ein Fahrverbot hat (z.B. rote Ampel ab 1 Sekunde, 0,5 Promille, Geschwindigkeitsüberschreitung), der darf während der Dauer des Fahrverbots auch kein Mofa führen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
28.06.2007, 14:41 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

beim entzug der des fs darf man noch mofa fahren, da dafür kein fs sondern nur eine prüfbescheinigung nötig ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen