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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern r33d
20.06.2007, 01:32 Uhr

Rote ampel mit roller in der probezeit!

hallo Leute.
es geht um folgendes,und zwar bin ich gestern mit meinem Roller (hab Autoführerschein mit 17) über eine Gelbe ampel gefahren,vll ist sie auch grade auf rot umgesprungen.
Als ich so in der mitte der Kreuzung war sah ich,dass in der Querstraße rechts neben mir die Polizei steht!
Die haben mich natürlich sofort angehalten,und meinten ich sei über eine rote ampel gefahren,obwohl sie meine ampel gar nicht gesehen haben!!
Sie begründeten ihren Vorwurf damit,dass angeblich ihre ampel gerade grün wurde!

Hinter mir auf dem Roller saß auch noch jemand,der bezeugt hat,dass die ampel noch gelb war!!

Die meinten die fahren jetzt zur Ampel und überprüfen das,aber da war keiner!!
(Personalien und alles haben se aufgenommen und sie meinten wenn die prüfung so ausfällt das die ampel rot war,dann bekomm ich post ansonsten net,ich soll mich übberraschen lassen)

Jetzt meine Frage:

Können die mir überhaupt was,da die meine ampel gar nicht gesehen haben?

Zählt auch sachen die ich mit meinem Roller mache zur Probezeit?

Wenn ja nur Nachschulung oder Führerschein komplett weg?!

Danke im Vorraus für eure Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
20.06.2007, 10:15 Uhr

zu: Rote ampel mit roller in der probezeit!

Ja, die können dir auch was wenn sie deine Ampel nicht gesehen haben, wenn sie sicher sagen können, dass die Ampel rot gewesen ist.

Verstösse mit dem Roller zählen ganuso zur Probezeit wie Verstösse mit dem Auto. Das bedeutet in diesem Fall dann vermutlich 50 Euro Bußgeld und 3 Punkte.

Auf Grund der Probezeit müsstest du dann an einem ASF teilnehemn und deine Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre.

Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.06.2007, 15:27 Uhr

zu: Rote ampel mit roller in der probezeit!

Ich schließe mich Kahleberger an. Die Erfolgsaussichten sind relativ mau, wenn, dann ist da nur was mit einem Anwalt zu reißen.

Vielleicht ist die Ampel ja auf rot umgesprungen, nachdem sie aus Deinem Blinkwinkel war?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern r33d
20.06.2007, 23:25 Uhr

zu: Rote ampel mit roller in der probezeit!

ja wenn die rot war,dann erst wenn ich schon über der ampel war

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können