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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast100
15.06.2007, 23:35 Uhr

Vorrang bei T-Kreuzung mit "Inselchen"

Hallo,
meine Frage:

Eine T-Kreuzung. Auf der "Hauptstrasse" kommen sich zwei Fahrzeuge entgegen, beide wollen abbiegen: A ist Linksabbieger, B ist Rechtsabbieger.
Jetzt hat der Rechtsabbieger Vorrag vor dem Linksabbieger.

Gilt die Regel genauso, wenn in der "Nebenstraße" - also die, in welche abgebogen werden will, eine kleine Insel drin ist, die die neue Straße in zwei Teile teilt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
15.06.2007, 23:59 Uhr

zu: Vorrang bei T-Kreuzung mit "Inselchen"

Das "Inselchen" ändert am § 9 StVO rein gar nichts.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit