|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Driv0r
21.05.2007, 21:31 Uhr
Auto anmelden nur mit Brief?
Hallo,
ich habe einen Golf II gekauft der abgemeldet ist. Ich habe nur den alten Brief vom Verkäufer bekommen, sowie die HU/AU-Bescheinigung bekommen. Reicht dies für die Anmeldung, abgesehen von der Doppelkarte?
Danke.
Georg_g
21.05.2007, 22:21 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
Ja, das reicht für die Anmeldung. Was möchtest du denn außer Brief, HU-/AU-Bescheinigung und Doppelkarte noch mitnehmen? Na gut, etwas Geld ist nie verkehrt ;-) Und den Personalausweis sollte man auch mitnehmen.
][
21.05.2007, 22:59 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
Fahrzeugschein?
M.w. geht's ohne nicht.
Gruß
Christian
Georg_g
21.05.2007, 23:11 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
Da der Wagen abgemeldet ist, gibt es keinen Fahrzeugschein.
FLiszt
21.05.2007, 23:34 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
»
Fahrzeugschein?
M.w. geht's ohne nicht.
«
Doch, doch. Ist minimal stressiger. Man nuss zusaetzlich eine eidesstattliche Erklaerung abgeben, dass man den Schein nicht besitzt (verloren, geklaut, was auch immer, muss man nicht angeben).
Die Erklaerung anstelle des Scheins reicht aus. Ich mach das eh immer mit einem Zulassungsdienst, kostet 10 Euronen. Dafuer stell ich mich nicht stundenlang in das Amt, und mit "unvollstaendigen Dokumenten" hat der Zulassungsdienst sowoeso viel mehr Ahnung als ich Privatmensch.
bs01
22.05.2007, 00:37 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
"...hat der Zulassungsdienst sowoeso viel mehr Ahnung als ich Privatmensch."
Eben, der Zulassungsdienst kann nämlich die Aussage von Georg_G bestätigen... und dafür solltest du ihm 10 € extra bezahltn ;-)
Nix für ungut
bs01
Driv0r
22.05.2007, 16:25 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
Anmeldung hat anstandslos, auch ohne Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung geklappt :-)
][
22.05.2007, 19:59 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
>Doch, doch. Ist minimal stressiger. Man nuss zusaetzlich eine eidesstattliche Erklaerung abgeben, dass man den Schein nicht besitzt (verloren, geklaut, was auch immer, muss man nicht angeben).
Die Erklaerung anstelle des Scheins reicht aus. Ich mach das eh immer mit einem Zulassungsdienst, kostet 10 Euronen. Dafuer stell ich mich nicht stundenlang in das Amt, und mit "unvollstaendigen Dokumenten" hat der Zulassungsdienst sowoeso viel mehr Ahnung als ich Privatmensch.<
Achso, Danke.
Irgendsowas hatte ich mal im Kopf, hab noch keinen Gebrauchtwagen zugelassen.
Gruß
Christian
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?
Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird
Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben
Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte
Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Überholverbote
Parkverbote
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?
An innerstädtischen Kreuzungen
An Einmündungen von Feldwegen
An Baustellen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|