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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jan´s-Mama
03.05.2007, 21:43 Uhr

Verhalten in verkehrsberuhigter Straße

Hallo, habe noch eine Frage zum Verhalten in verkehrsberuhigter Straße. Weiß jemand ob es Ruhezeiten gibt? Zum Beispiel ab morgens z.b. 9 Uhr, Mittags von 12 - 15 Uhr, abends bis ????.
Hat irgendjemand eine Ahnung wo ich solche Regelungen nachlesen bzw. ausdrucken kann? Der dauernde Streit mit den Nachbarn deswegen würde ich gerne endlich mal loswerden. Danke. Gruß Jan´s-Mama

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
03.05.2007, 22:37 Uhr

zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße

Wofür oder für wen sollte es Ruhezeiten geben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.05.2007, 00:55 Uhr

zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße

in einem vbb gibt es keine "ruhezeiten".

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.05.2007, 01:50 Uhr

zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße

also, die Straßenverkehrsordnugn gibt da nichts her. Wenn es danach ginge, dürfte der Sohnemann auch nachts um 3 mit dem Bobbycar auf und ab fahren. (In diesem Fall ginge das dann wieder in Richtung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruches, denn hier wäre die unsichtbare Grenze wohl eher überschritten).

Die Frage nach Ruhezeiten bzw. Zumutbarkeit hat also mit dem VBB nichts zu tun. Die StVO sagt: "Kinderspiele sind erlaubt". Mehr steht dort nicht. Aber es ist auch nicht Sache der StVO, Ruhezeiten zu bestimmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tierschützer
04.05.2007, 08:20 Uhr

zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße

Ich glaube von morgens um 6 bis abends um 10 Uhr (ab dann ist es Ruhestörung) ist das Spielen erlaubt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
04.05.2007, 08:23 Uhr

zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße

Bin mir auch nicht ganz sicher, aber denken, erst ab 7:00 Uhr darf man Lärmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.05.2007, 10:41 Uhr

zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße

die stvo gibt nichts dazu in diesem zusammenhang her.

>> Die Nachtruhe beginnt in Deutschland im Allgemeinen um 22 Uhr und dauert bis um 6 Uhr an. Während dieser Zeit müssen lärmintensive Tätigkeiten eingeschränkt werden <<

es gibt dann noch die "häusliche mittagsruhe" die sich aber nur auf mieter in einem haus (hausordnung)bezieht.

jemand der nachtschicht hat, hat kein anrecht darauf, dass die nachbarschaft zu seinen schlafenszeiten auch ruhig ist. er kann höchstens höflich anfragen und um ruhe bitten.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
04.05.2007, 10:44 Uhr

zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße

Diese "häusliche mittagsruhe" ist im Normalfall maximal von 12:00 - 15:00 Uhr. Zwischen 16:30 und 19:00 Uhr geht das schon in Ordnung.

Ich würde mich einfach mal mit den Nachbarn FREUNDLICH unterhalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jan´s-Mama
04.05.2007, 15:14 Uhr

zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße

Hallo, vielen Dank an alle die auf meine Frage geantwortet haben. Nun dann wird das wohl nichts mit den Nachbarn :-). Nachdem die Vorwürfe von wegen ein 5 jährgiges Kind hat nichts mehr nach 19 Uhr auf der Strasse zu suchen, ich würde nicht auf meinen Sohn aufpassen denn wenn man im Auto sitzt könnte man den Kleinen mit seinem Bobbycar nicht sehen, kommt jetzt das plötzlich 2 Nachbarn abwechselnd Nachtschicht arbeiten und dann um 17.30 Uhr ihre Ruhe wollen. Nun ja da kann man wohl davon ausgehen, das dies der letzte Versuch ist Ruhe zu bekommen. Danke nochmals an alle die geantwortet haben. Gruß

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen

Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen