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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
14.04.2007, 15:08 Uhr

zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

gibt es eine begrenzung der parkdauer von anhängern auf öffentlichen parkplätzen?
ich denke an ein urteil oder ähnliches. die meisten gemeinden haben ja eigenen vorschriften.
meine aussicht wird mir nun schon seit 6 wochen zugeparkt ohne das ich den verursacher kenne.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
14.04.2007, 16:35 Uhr

zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

Soweit ich weiß, sind maximal 2 Wochen erlaubt. Wer länger parkt, muss laut Bußgeldverordnung 20,- € bezahlen.
Auszug aus der Bußgeldverordnung:
"Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
StVO § 12 Abs. 3b Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 12."
Beachte aber, dass der Anhänger immer an der gleichen Stelle stehen muss. Sobald er 1 Meter weitergeschoben wird, beginnt der 2-Wochen-Zeitraum wieder von vorne.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.04.2007, 22:09 Uhr

zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

wenn es sich um einen entsprechend ausgezeichneten parkplatz kann er dort so lange parken wie er will.
an strassen ist das versetzen um 1 meter nicht ausreichend.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Mit Gegenverkehr

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

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