Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rfth
19.01.2007, 10:37 Uhr

Fußgänger und Kreisverkehre

Wie ist die "Vorfahrt" an Kreisverkehren geregelt zwischen Fußgängern und ein- oder ausfahrenden Kfz, egal ob mit oder ohne Mittelinsel?
Hat eine Mittelinsel überhaupt ein rechtliche Bedeutung, wie z.B. ein "Zebrastreifen"?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
19.01.2007, 10:52 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

Innerorts haben Kreisel ja meistens nen Zebrastreifen. Heißt also: Fußgänger vorbei lassen.

Außerorts fehlen die Zebrastreifen oftmals, da dort eigentlich die Fußgänger warten sollen. Wissen nur viele nicht, sodass dort auch oft die Fußgänger einfach über die Straße gehen. Also lieber einmal zu viel nen Fußgänger oder Radler drüber lassen, als ihn auf der Haube zu haben. Denn egal wer Vorrang hatte, der Autofahrer ist meistens der dumme, wenns gegen Fußgänger geht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 00peugeot00
19.01.2007, 13:47 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

gestern hat son penner von lkw vor dem zebrastreifen geparkt, so, dass ich den zebrastreifen nicht sehen konnte. Also der ist links von mir gestanden. wenn da jetzt jemand dürber gelaufen wäre und ich ihn umgefahren hätte, hätte ich dann voll schuld oder auch der lkw-fahrer? weil der darf ja nicht genau vor dem zebrastreifen stehen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.01.2007, 15:34 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

wenn der lkw links, also auf der linken fahrbahnseite, geparkt hat und das auch noch in seiner fahrtrichtung, dann darf der das.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.01.2007, 17:29 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

» wenn da jetzt jemand dürber gelaufen wäre und ich ihn umgefahren hätte, hätte ich dann voll schuld oder auch der lkw-fahrer? « Generell hättest Du die volle Schuld bekommen. Wenn sich auf der Stzraße -sei es auch rechtswidirg- ein Sichthindernis befindest, mußt Du Deine Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
19.01.2007, 22:43 Uhr

Verständnisfrage:

Was will der Fussgänger auf der Mittelinsel ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
19.01.2007, 23:10 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

@Tolu: Nicht die Mitte vom Kreisel!! Sondern das, was an jeder Ausfahrt zwischen Ein- und Ausfahrt ist. Halt die Trennung am Zebrastreifen. (Die sind ja zweigeteilt)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
20.01.2007, 16:56 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

Bei uns sehen innerorts ALLE Kreisverkehre so aus:
http://www.spottinglinks.de/images/werne/kreisverk
ehr.jpg


Heißt, auch das Schild "Zebrastreifen" steht an jeder Ein und Ausfahrt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Der helle Pkw

Der dunkle Pkw

Beide Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung