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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern surfbear
09.01.2007, 01:39 Uhr

Abbiegen bei möglicher Kollision?

Gestern ist es wieder passiert: ich will von der Einfahrt eines Supermarkts auf eine normale innerörtliche Straße abbiegen. Von links nähert sich ein Fahrzeug und hat den Blinker rechts gesetzt, will also offensichtlich auch zum Markt.

Was mich bei dieser Situation interessieren würde, wie verhalte ich mich richtig ... darf ich losfahren so bald ich den anderen blinken sehe oder warte ich so lange bis er erkennbar in die Einfahrt lenkt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
09.01.2007, 07:28 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

Irrtum....
Tatbestand Vorfahrtmißachtung erfüllt. Auch wenn der Blinker falsch an ist, ändert das nichts am Sachverhalt. Die Hauptschuld würde surfbear bekommen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timo85
09.01.2007, 09:34 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

Ich kenne es auch nur so wie Warnecke es gesagt hat.
Aber allein schon aus Liebe zum eigenen Auto würde ich ohnehin immer warten bis es klar erkenntlich ist dass das andere Fahrzeug abbiegen wird. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
09.01.2007, 10:48 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

Ne, stand letztens noch in der ADAC Motorwelt drin, dass der, der Blinker setzt, die volle Schuld bekommt!! Wurde von mehreren OLGs so bestätigt.
Somit hat Kahleberger recht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
09.01.2007, 11:37 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

Das kommt auf die Umstände an. Wenn z.B. kurz vorher eine Straße einmündet, dann kann der Blinker noch vom vorherigen Abbigen an gewesen sein. Oder kurz hiter der Einfahrt ist eine zweite Einfahrt (gar nicht so selten) und das Blinken bezieht sich auf diese zweite Einfahrt.
Die mehreren OLGs können da sicher nur verschiedene Einzelfälle beurteilt haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timo85
09.01.2007, 11:55 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

Was aber wenn der "Falsch-Blinker" seinen Irrtum bemerkt und in dem Moment den Blinker ausschaltet wo der andere schon losfährt?
Oder was wenn der Blinker nach der Kollision ausgeschaltet wird?

Das gilt natürlich nur wenn keine anderen Zeugen anwesend sind.

Aber egal wer nun die Schuld kriegt ... sowas ist einfach ein vermeidbares Risiko.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.01.2007, 13:15 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

Hier widersprechen sich verschiedene Gerichte extrem. Aktuelle Urteile tendieren aber mehr zur Seite desjeniger, der auf das Blinken vertraut hat. Auf diesem Link findet man ein paar Urteile:

http://www.ra-x-ius.de/Lexikon/Module/FalschBlinke
n.htm

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
09.01.2007, 17:18 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

Das sehr ich anders! Vorrangmißachtung ist es auf jeden Fall. Es geht nur um die Haftungsaufteilung.
Bei keiner der Urteile geht es um die hier geschilderte Situation.
surfbear kommt von einem Parkplatz. Zu sagen das immer der Flaschblinker 100 % zahlen muß ist wohl ganz klar falsch. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein Fahrzeugführer 20 Meter nach der Parkplatzauffahrt rechts abbiegen wollte. Ein vom Parkplatz fahrendes Fahrzeug hat dieses falsch gedeutet. Der vom Parkplatz kommende Fahrezeugführer mußte 80 % zahlen. Az kann ich leider nicht liefern.
Gruß


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
09.01.2007, 21:42 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

@ Kahleberger

Stimmst Du mir zu das es sich um Vorrangmißachtung handelt ? Ja oder Nein ?

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern surfbear
09.01.2007, 22:19 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

Erstmal danke für die vielen Antworten.

Also - praktisch gesehen war es immer so daß ich warte bis ich mir sicher bin daß der andere abbiegt.

Im Falle eines Crashs wäre ich doch zunächst in Beweisnot, Stichwort Vorrangmißachtung. Der andere sagt er hätte nicht geblinkt ... wie soll ich ohne Zeugen das Gegenteil beweisen?

Ich habe mal gelesen daß es möglich ist nach einem Unfall zu analysieren welche Glühlampen am KFZ beim Crash an waren (die Glühwendel im Glaskolben reißt ab, was bei einer ausgeschalteten nicht passiert) aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Inzwischen gibt's ja auch Autos mit LED-Blinkern.

Es muß auch nicht die Supermarkt-Einfahrt sein, an jeder Kreuzung oder Einmündung wo ich Vorfahrt gewähren muß könnte sich die gleiche Situation ergeben. Die Frage die sich mir gestellt hat war, wie mache ich es fahrschulmäßig richtig, was also macht in dem Fall der Prüfungskandidat wenn der Fahrprüfer mit im Auto sitzt...

Da wären natürlich kompetente Zeugen im Auto *grins*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
10.01.2007, 08:15 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

@ Kahleberger

ich kann Dich schon verstehen ! Nur leider ist es im wahren Leben etwas anders. Die Einstellung vom TE ist gar nicht schlecht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timo85
10.01.2007, 09:52 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

»Die Frage die sich mir gestellt hat war, wie mache ich es fahrschulmäßig richtig, was also macht in dem Fall der Prüfungskandidat wenn der Fahrprüfer mit im Auto sitzt...«

Ich würde warten bis der andere Wagen bereits einlenkt.
So hat es mir meine FL damals nämlich beigebracht ... nachdem sie voll auf's Bremspedal trat, als ich an 'ner Kreuzung losfahren wollte, weil ich mich auf den Blinker des anderen Autos verlassen hatte. :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schneemann27
11.01.2007, 20:08 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

Hier ein aktuelles Urteil zu diesen Thema:

http://www.radarfalle.de/recht/urteile/urteil37.ph
p

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
11.01.2007, 20:55 Uhr

zu: Abbiegen bei möglicher Kollision?

80 % muß der Falschblinker tragen! Ich hoffe das wird Kahleberger überzeugen...

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