Kuli
19.12.2006, 16:10 Uhr
Verkehrsberuhigter Bereich... Vorfahrt?
Wie sieht die Lage an folgender Situation aus?
http://img291.imageshack.us/img291/1549/vbrs0.jpg
(Ich bin das grüne Auto, das von unten kommt)
Das "Vorfahrt gewähren"-Schild an meiner Seite irritiert mich ein wenig... Ohne dieses wär die Situation ja klar, dann dürfte der Braue zuerst fahren, aber was gilt denn in meiner Situation?
Das "Vorwahrt Gewähren"-Schild oder das "Verkehrsberuhigter Bereich Ende"?
Chrisx021983
19.12.2006, 16:28 Uhr
zu: Verkehrsberuhigter Bereich... Vorfahrt?
Es gelten beide Schilder!
Der verkehrsberuhigte Bereich endet an der Kreuzung, und du musst dem Querverkehr vorfahrt gewähren.
Ansonsten dürftest du zuerst fahren da du geradeaus weiter möchtest.
Aber im Zweifelsfall mit dem Gegenüber verständigen.
Kuli
19.12.2006, 16:30 Uhr
zu: Verkehrsberuhigter Bereich... Vorfahrt?
Aber es heißt doch, wer aus einem verkehrsberuhigtem Bereich kommt, ist allen anderen Fahrzeugen gegenüber wartepflichtig...
Und ich komm ja aus einem solchen, müsste also eigentlich auch warten, bis der andere weg is
Bool
19.12.2006, 17:08 Uhr
zu: Verkehrsberuhigter Bereich... Vorfahrt?
Ich glaube das Schild "verkehrsberuhigter Bereich" bedeutet nur dass du der Querstraße Vorfahrt gewähren musst....der Linksabbieger der dir entgegen kommt muss warten...
carhol
19.12.2006, 19:58 Uhr
zu: Verkehrsberuhigter Bereich... Vorfahrt?
wie weit stehen die beiden schilder auseinander?
@boll
glauben kannst du in der kirche oder moschee.
sieh mal §10 stvo
holger
beutlin
03.01.2007, 13:22 Uhr
zu: Verkehrsberuhigter Bereich... Vorfahrt?
Meines erachtens darf der braune zu erst fahren, da er in die Hauptstraße einfahren will. Kann mir jemand sagen ob das stimmt.
durbanZA
03.01.2007, 13:41 Uhr
zu: Verkehrsberuhigter Bereich... Vorfahrt?
Also grundsätzlich gilt, daß der, der aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt, allen anderen Fahrzeugen gegenüber wartepflichtig ist, auch dem linksabbiegenden Gegenverkehr gegenüber.
An sich ist das Vorfahrt- gewähren- Schild hier also überflüssig.
Wenn das Zeichen 326 nicht direkt an der Einmündung steht, könnte das darauf hindeuten, daß hier gemeint ist, der vbb ende vor der Einmündung und es handle sich um eine "normale" Kreuzung.
Wie sieht die Bebauung denn dort aus? Gibt es einen Bordstein?
Wäre schön, wenn Du ein Bild von der Kreuzung machen würdest.
Wie gesagt, grundsätzlich gilt § 11 StVO: Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich anfährt, ist allen anderen Fahrzeugen gegenüber wartepflichtig.
mfG Durban
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Verkehrsberuhigter Bereich... Vorfahrt?
Ich behaupte mal ganz keck, daß Du als Geradeausfahrer vor dem linksabbiegenden Fahrzeug fahren darfst. Den Verkehrszeichen nach zu urteilen befindet ihr Euch in Höhe der Kreuzung auf gleichrangigen Straßen.
Interessant ist natürlich, wie bereits gefragt, der Abstand zwischen den beiden Verkehrszeichen und wie der Kreuzungsbereich aussieht, in dem Du stehst? (Abgesenkte Bordsteinkante oder normal mit Gehwegbegrenzung)