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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rfs
27.11.2006, 23:04 Uhr

Wer hat Recht

Mein Nachbar wurde in einer Einbahnstrasse mit Tempo 30 geblitzt die am Ende an eine Kreuzung führt, auf der er dann Vorfahrt hat. Er ist der Meinung, das es nicht rechtens ist und hat seinen Anwalt eingeschaltet, der Ihm auch Recht gibt. An der Kreuzung steht ein Schild das er nun auf der Hauptstrasse ist und der von rechts kommende Verkehr ihm Vorfahrt gewehren muß, obwohl Sie 50 km/h fahren durften. Der Verkehr führt dann allgemein mit 50 weiter. Hat er und sein Anwalt recht? Ich bin der Meinung, das Verkehrsschilder den Verkehr neu regelt.

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27.11.2006, 23:07 Uhr

zu: Wer hat Recht

Etwas falsch geschrieben...Einbahnstrasse mit Tempo 30 wurde er mit 50 km/h gemessen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
27.11.2006, 23:15 Uhr

zu: Wer hat Recht

»...und hat seinen Anwalt eingeschaltet, der Ihm auch Recht gibt«

Wenn der Anwalt das nicht täte, wäre er ja schön dumm und ausserdem einen Mandanten los.

Wenn da Tempo 30 vorgeschrieben war und Dein Nachbar hatte 50 drauf, dann wird er wohl entsprechend der tatsächlichen Überschreitung ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld bezahlen dürfen.

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27.11.2006, 23:50 Uhr

zu: Wer hat Recht

Beide behaupten aber, das eine 30er Strasse nicht die Vorfahrt gegenüber einer 50er Strasse haben darf. Somit darf die Einbahnstrasse nicht mit 30 ausgeschildert werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
27.11.2006, 23:55 Uhr

zu: Wer hat Recht

Eventuell steht in den Verwaltungsvorschriften, dass dem nicht so sein sollte. Wenn die 30 korrekt angeordnet sind (also ein 30er Schild dortsteht), dann gelten sie trotzdem.

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28.11.2006, 00:00 Uhr

zu: Wer hat Recht

Das sehe ich auch so, denn ein Schild hat Vorrang.
Nur leider hat die Stadt einen Fehler im Schilderwald zugegeben, und er klagt froh weiter. Wie kann das sein und woher kommt die Grundlage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.11.2006, 20:01 Uhr

zu: Wer hat Recht

» Eventuell steht in den Verwaltungsvorschriften, dass dem nicht so sein sollte. Wenn die 30 korrekt angeordnet sind (also ein 30er Schild dortsteht), dann gelten sie trotzdem. «

Hab nichts dergleichen gefunden.
Irgendwie muß es da noch etwas anderes geben. Eine 30-Zone war das nicht, oder?
Und selbst, wenn die Beschränkung unzulässig sein sollte, rechtfertigt daß keine Anfechtung des Owi- Tatbestandes...

» Der Anwalt ist aber auch eine Papnase! «

...er scheint doch recht geschi8ckt zu sein ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert

Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt

Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren