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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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11.11.2006, 20:23 Uhr

Geringfügig höhere Geschwindigkeit

hallo, wann spricht man von Geringfügig höhere Geschwindigkeit? Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
11.11.2006, 20:54 Uhr

zu: Geringfügig höhere Geschwindigkeit

Da frag mal einen Richter. Das ist Rechtssprechung und liegt am Einzelfall.
Suche mal bei Google.

Bist du in der Fahrlehrerausbildung?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

In Einbahnstraßen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen