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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 renault19
29.10.2006, 09:33 Uhr
abgelaufen tüv
meine tüv ist am ende november abgelaufen wie lange kann mann weiter fahren one problemen bei polizei zu kriegen?wie ist die grenze?
 jon
29.10.2006, 09:41 Uhr
zu: abgelaufen tüv
der r19 ist sowieso schon durchgerostet, eine Fahrt zur Schrottpresse erlaubt dir die Polizei vielleicht noch.
 bs01
29.10.2006, 10:16 Uhr
zu: abgelaufen tüv
Guckst du hier:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=25
Gruß
bs01
 renault19
29.10.2006, 14:48 Uhr
zu: abgelaufen tüv
meinst du nichts jon das du nichts weiß was du sagst? woher sollst du wissen dass meine auto (renault19) rost hat?zu deine informazione meine auto hat gar keine rost und bestimmt gibt auch frist für die abgelaufener tüv oder?
und zu der schlaumajer kahleberger bestimmt werde ich nichts verhaftet und vielleicht deine auto (auch wenn noch tüv hättest )müsste zum schrottplatz
 Chris021983
29.10.2006, 15:35 Uhr
zu: abgelaufen tüv
Renault 19 deine Rechtschreibung ist komplett fürn Arsch.
Hast du dir schonmal die Radkästen deines Scheisshaufens angesehen? Denn sonst kannst du niemals zu 100% behaupten das sich an dem R19 kein Rost befindet.
 renault19 
29.10.2006, 15:47 Uhr
zu: abgelaufen tüv
lieber chris zum deine informazionen wir sind nichts hier zum beurteilen wie gut ich schreiben kann erste, dann ich habe meine auto zum kontrolle beim der werkstatt ,vobei mich versicherthat, dass keine rost sich befinden (auch zum der radkästen)zweitens deine auto ist vielleicht eine scheisshaufens solche kommentar kannst du dir in zukünft für dich behalten du idiot
 Thorsten
29.10.2006, 15:50 Uhr
zu: abgelaufen tüv
Wie bs01 schon sagte.
Guckst du hier:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=25
Bedeutet, kein TÜV = Strafe
oder wie Kahleberger freundlich erwähnte, besser gleich in Schrott;-)
 Thorsten
29.10.2006, 15:55 Uhr
zu: abgelaufen tüv
@ renault19
Das ganze mit etwas mehr humor nehmen!
Und nur für dich. Wenn du mit einem Fahrzeug fährst, das keinen TÜV mehr hat...kannst du so lange ohne Probleme fahren bist du erwischt wirst. Da hättest du aber selber drauf kommen können.
Muß dein Auto im November zum TÜV dann musst du im November mit deinem Auto zum TÜV!
 Aimee
29.10.2006, 20:41 Uhr
zu: abgelaufen tüv
Früher gab es eine gewisse Frist, in der man zum TÜV gehen konnte. Heute heißt es, wenn November TÜV fällig ist, dann musst Du im November hin. Da gibt es kein Vertun. Du kannst natürlich darauf spekulieren, dass Du erst mal nicht erwischt wirst.
Aber ich sag Dir aus eigener Erfahrung, das wird schwierig. Auf öffentlichem Raum abgestellte
Fahrzeuge werden manchmal von übereifrigen Ordnungshütern kontrolliert (besonders beliebt: Parkplätze vor Berufsschulen) und dann dagegen Einspruch zu erheben, bringt rein gar nichts (ich hatte damals schon den TÜV-Termin in der Tasche! und trotzdem).
Aimee
 DaRealAd
29.10.2006, 22:35 Uhr
zu: abgelaufen tüv
Ein Bußgeld gibt es erst bei Pkw erst ab 2 Monaten Überschreitung. Aber schon ab einem Tag Überschreitung, kann dir die Polizei einen Mängelschein ausstellen. Wenn du dann nicht fristgerecht zum TÜV gehst, folgt ein Zwangsstilllegungsverfahren seitens der Zulassungsstelle.
 Aimee
30.10.2006, 21:03 Uhr
zu: abgelaufen tüv
@renault19: Du schreibst, der TÜV ist Ende NOVEMBER abgelaufen. War das eine Frage, die erst kommenden Monat aktuell wird, oder meintest Du den November letzten Jahres?
Aimee
 renault19 
30.10.2006, 21:29 Uhr
zu: abgelaufen tüv
nein die tüv werde am ende november diesen jahre 06 abgelaufen aimee
 Aimee
30.10.2006, 22:10 Uhr
zu: abgelaufen tüv
geh doch einfach am letztmöglichen Tag zum TÜV, egal ob er Mängel hat. Dann zahlst halt und die schreiben Dir vielleicht ein paar Mängel auf. So hast Du aber nochmal einen Monat Zeit. Und wenn Du kontrolliert wirst, hast Du ja die Mängelkarte.
Aimee
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?
Die Kreuzung möglichst schnell überqueren
Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten
Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-108 / 3 Fehlerpunkte
Was weist auf einen überhöhten Kraftstoffverbrauch wegen starkem Verschleiß oder falscher Einstellung des Motors hin?
Kondenswasser, das aus dem Auspuff kommt
Starker, dunkler Auspuffqualm
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