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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sandrita
22.08.2006, 22:14 Uhr

Vorfahrt beim Abbiegen- Auto oder Fußgänger?

Hallo alle zusammen, ich bin auf euer Forum gestoßen, da ich gerade im Internet nach Verkehrsregeln gesucht habe. Nun zu meiner Frage:
Ich fahre auf einer Straße mit einem Auto, ungeachtet ob Haupt-oder Nebenstraße, und möchte abbiegen, nach rechts oder links, und just in diesem Moment möchte ein Fußgänger die Straße betreten (er überquert die Straße, in welche ich einbiege). Nach meinem Kenntnisstand, muss ich diesen vorbei lassen. Mein Vater und mein Onkel, welche schon vor gaaanz vielen Jahren ihren Führerschein gemacht haben, behaupten, dass der Fußgänger warten müsse. Was stimmt nun? Könnt ihr mir weiterhelfen? Eventuell sogar mit nem Gesetz oder so? bzw. wo es in der Straßenverkehrsordnung steht? Habt vielen Dank. Gracias!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.08.2006, 23:02 Uhr

zu: Vorfahrt beim Abbiegen- Auto oder Fußgänger?

§9 stvo
>>3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.<<

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen