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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
Georg_g
21.08.2006, 17:54 Uhr
zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.
»Ich hätte da mal eine Frage«
Ich hätte da mal eine Antwort.
»und zwar frage ich mich, warum die Blinkeransteuerung bei Ab- und Aufschließen der Türen erlaubt ist.«
Weil das so in der Richtlinie 95/56/EG steht:
"Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige drei Sekunden nicht übersteigt."
Georg_g
21.08.2006, 18:49 Uhr
zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.
Blinken ist doch ein Aufleuchten, unterbrochen von einem Nicht-Aufleuchten.
Zustand 1: Blinker leuchten = 95/56/EG
Zustand 2: Blinker leuchten nicht = keine gesetzliche Regelung erforderlich.
Dann wieder Zustand 1, dann wieder Zustand 2 etc., und das ganze für max. 3 Sekunden.
Georg_g
21.08.2006, 19:08 Uhr
zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.
»... und dennoch dürfen die einfach so rumblinken und andere womöglich irritieren.«
Dürfen sie nicht. Dass man bei E-Bucht irgendeinen unzulässigen Elektronikschrott ersteigern kann, hat ja mit deiner Ausgangsfrage nichts zu tun.
Georg_g
21.08.2006, 20:54 Uhr
zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.
Ja, auch verboten, da nur optische, aber keine akustischen Signale zulässig sind.
Georg_g
21.08.2006, 21:05 Uhr
zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.
Wenn ein namhafter Hersteller das produziert, muss das nicht unbedingt ein Widerspruch sein. Bei einem sehr namhaften Hersteller, nämlich bei VW, kann jede Werkstatt den Quittungston beim Öffnen und Schließen der Türen mit dem Diagnosegerät freischalten. Es ist aber in D eben nicht zulässig, sondern nur für einige Exportmärkte gedacht.
][
21.08.2006, 21:07 Uhr
zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.
Das mit den Tönen wundert mich sowieso.
Mein Alfa hat serienmäßig eine Alarmanlage. Ist die Alarmanlage eingeschaltet, blinkt und piept das Auto beim Abschließen per FFB. Das sogar recht laut. Ich finde es ehrlichgesagt nervig, lässt sich aber nicht abschalten.
Ist eine Deutsche Ausführung. Bj 1997, gab es da evtl. noch keine Regelung? Oder hat Luigi sich beim konfigurieren der Alarmanlage vertan?
Gruß
Christian
jon
21.08.2006, 21:28 Uhr
zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.
»Ja, auch verboten, da nur optische, aber keine akustischen Signale zulässig sind. «
Warum hupt der Renault Espace dann, wenn man sich mit der Transponder-Chipkarte entfernt und er dann die Türen verriegelt?
Georg_g
21.08.2006, 21:32 Uhr
zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.
Weil der Espace (ebenso wie der Alfa) vermutlich einige Jahre alt ist und die Regelung damals noch nicht galt. Welches Baujahr ist der denn?
Aimee
21.08.2006, 22:24 Uhr
zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.
Eine Interessante Frage mit dem Warnblinker. Auf der anderen Seite sage ich mir, lieber Warnblinker als Hupe.
Irgendeine Bestätigung braucht man, das ist wohl jedem klar. Ein Stromschlag über Fernbedienung wäre vielleicht die umweltverträglichste ;-).
Vielleicht ist das Aufleuchten des Warnblinkers beim Öffnen und Schließen gar nicht schlecht, so verpeilt wie manche über die Straße zu ihrem Auto gehen.
Vielleicht werden dadurch auch andere gewarnt: Achtung, hier könnte jetzt gleich einer auf die Straße gesprungen kommen! (jaja, ich weiß, der mit dem Schlüssel hat die Pflicht selber aufzupassen, aber Ihr wißt ja selber wie das ist)
Aimee
FLiszt
21.08.2006, 22:28 Uhr
zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.
»Wenn ich nachts eine Straße entlangfahre und am Straßenrand plötzlich ein Auto anfängt mit Warnblinklicht zu blinken, dann reduziere ich immer automatisch meine Geschwinndigkeit. Ich kann im ersten Moment ja nicht gleich erkennen, ob das nun vor einer Unfallstelle warnt oder ob jemand nur sein Auto aufmacht.«
Es ist in jedem Fall richtig, dass du deine Geschwindigkeit reduzierst, denn wenn ein Auto aufgeschlossen wird musst du damit rechnen dass dort Leute, eventuell Kinder oder Tiere auf der Fahrbahn herumlaufen.
Also hat der Warnblinker dort voellige Berechtigung - er warnt.
»Wieso ist das also erlaubt? ich darf doch auch keine Warnblinker anschalten, wenn ich kurz zum Bäcker reingehe, um Brötchen zu holen.«
Doch, das musst du sogar, wenn du die Karre dabei so abstellst dass sie jemand im Weg sein koennte oder gar jemand dagegen Fahren koennte.
Oder wenn jemand denken koennte, da sitzt jemand drin und es geht gleich weiter.
Also ob du da stehenbleiben darfst wo es am kuerzesten zum Baecker ist, ist eine ganz andere Frage, aber wenn schon, dann mit Warnblinker.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte
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