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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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19.08.2006, 11:35 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

wer hat den die schilder aufgestellt und was verstehst du unter einem "Privat Parkplatz " ?

holger

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19.08.2006, 14:42 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

wenn der parkplatz als "privat" ausgeschildert ist, brauchen überhaupt keine schilder da hin. wenn er das nicht ist und ihr die schilder selber dahingestellt habt, sind sie rechtsunwirksam. und was ist ein "parkverbotsschild" ? es gibt in der sva m.m. kein solches schild.

holger

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19.08.2006, 15:06 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

»Es wurde ein Parkverbotsschild aufgestellt mit einen weißen Schil darunter wo PKW drauf steht. Ist das richtig gekennzeichnet ?«

Dann dürfen jetzt neben den Lkw auch Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, Motorräder, Fahrräder, Wohnmobile, Trikes, Quads und Anhänger dort parken.

Besser wäre der umgekehrte Weg, nämlich das blaue P-Schild mit dem Zusatz "nur Lkw".

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

Wie der

- blaue Pkw

- rote Pkw

- grüne Pkw