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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nelly20
18.05.2006, 13:18 Uhr

Unfall:bin ich 100% schuld?

hallo,

kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
ich hatte vor ein paar tagen einen unfall,
das andere auto hatte eigentlich vorfahrt, sie kam von rechts und wollte nach links abbiegen
und ich gerade aus. sie hielt an und ich auch, aber ich bin dann weitergefahren weil ich dachte sie
lässt mich vor, falsch gedacht, ich war schon fast weg, da fährt sie hinten an mein auto,
ich hab ein leichten kratzer ganz hinten am auto und bei der anderen ist die stossstange vorne
auch zerkratzt,
sie hat die polizei nicht gerufen und meinte sie lässt ein kostenvoranschlag machen,
ok ich sehs ein, sie hatte vorfahrt, aber ist das alles auch so korrekt ?
muss ich ihren schaden bezahlen, schliesslich hat sie mich ganz hinten am wagen getroffen , bin ich dann
immernoch schuld?
Sollte ich vielleicht nachträglich noch zur polizei gehen?geht das überhaupt noch?
ps: hab mein führerschein erst seit 5 monaten, also probezeit. meine befürchtung wäre dann, das mir mein führerschein weggenommen wird.
bin echt ratlos.
bin dankbar für jede antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
18.05.2006, 13:28 Uhr

zu: Unfall:bin ich 100% schuld?

ich dneke es ist egal wo sie dich getroffen hat könnte ja auch sein dass du das falsche ingeschätzt hast und nen tick zu langsam warst. klar sie hätte bestimmt bremsen können aber ich denke du hast die schule da sie wohl definitiv vorfahrt hatte...oder irre ich da?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.05.2006, 14:23 Uhr

zu: Unfall:bin ich 100% schuld?

Die Polizei hat mit der Schuldaufteilung wenig zu tun. Ein Führerscheinentzug droht allerdings nicht. Im schlimmsten Fall würde eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit drohen. Trotzdem, wieso solltest Du den Vorfall der Polizei melden? Zu welchem Zweck? Eine Beweisaufnahme am Unfallort ist ja nun nicht mehr möglich.
In würde den Schaden der Versicherung melden und sehen, was die draus macht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
18.05.2006, 17:35 Uhr

zu: Unfall:bin ich 100% schuld?

Was soll denn das heißen:
"aber ich bin dann weitergefahren weil ich dachte sie
lässt mich vor,"

Hat sie dir keinerlei Handzeichen gegeben? Fast jeder mitdenkende Mensch hält erstmal an. Auch wenn er vorfahrtsberechtigt ist.

Wenn sie wirklich keinerlei Handzeichen gegeben hat, bist du tatsächlich Schuld...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nelly20
18.05.2006, 22:35 Uhr

zu: Unfall:bin ich 100% schuld?

@Lizzard
aber sie hielt doch, sie hat gesehen das ich losgefahren bin. in der fahrschule wird doch gesagt,
man sollte nicht auf sein recht beharren. hat sie denn keine augen im kopf, ja klar, sie hatte vorfahrt, aber wenn sie denn schon sieht das ich dann weiterfahre, wieso kann sie dann nicht einfach warten, bis ich weg bin anstatt mir reinzufahren?
naja ok, ich kanns nicht mehr ungeschehen machen...

also einfach der versicherung dann den kostenvoranschlag weiterleiten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
18.05.2006, 23:28 Uhr

zu: Unfall:bin ich 100% schuld?

Stimme Heuschrecke leider zu. Ich hatte heute auch son Vollidioten dem sein Golf 2 scheinbar nicht gereicht hat...

Ich wollte links abbiegen. Der Gegenverkehr stand fast und einer wartete sinnvollerweise an der Ampel und lies mich durchfahren. Sonst hätte er die Kreuzung blockiert.
Doch da muss sich so einer rechts vorbei zwängen, obwohl er ebenfalls die Kreuzung blockieren würde. (Bin sogar der Meinung, dass er dann garnicht fahren dürfte, aber egal...)

Mit einen beherzten Tritt auf's Gas bin ich noch durchgeschlüpft. Der Typ kam hinter mir auf der Kreuzung zum Stillstand...

Vielleicht war die Frau also auch eine Unfallprovoziererin :-P

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten