Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefot
26.03.2006, 19:55 Uhr

Kopien machen erlaubt?

Hallo,

wäre es eignetlich erlaubt, das ich vom Perso und Führerschein kopien mache und diese zur Sicherheit beim Fahrzeugschein aufhebe?

"Falls" ich mal meine Ausweise vergessen sollte und genau "dann" eine Überprüfung ist.

So können die Beamten dann einfacher überprüfen.. auch wenn die Kopien nichts wert sein werden.


Aber wie siehts da rechtlich aus?
Darf ich diese Dokumente "kopieren"?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
26.03.2006, 20:06 Uhr

zu: Kopien machen erlaubt?

Ich gehe mal davon aus, dass das Kopieren von Dokumenten wie Fahrerlaubnis und Personalausweis gestattet ist. Ich bin zur Zeit in Polen zur Arbeit, und diese Sicherheit würde ich mir auch nicht verbieten lassen. Im Falle des Verlustes habe ich wenigstens im fremden Land etwas in der Hand. Schließlich gibt es auch Firmen, die solche Dokumente zur Sicherung auf Mikrofilm bannen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.03.2006, 20:31 Uhr

zu: Kopien machen erlaubt?

Kopieren darfst du die Sachen so oft du willst ... Nur bei einer Kontrolle brauchst du trotzdem die Originale.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
26.03.2006, 22:33 Uhr

zu: Kopien machen erlaubt?

kopien darfst du immer machen. und wer mal die papiere verloren bzw. gestohlen bekommen hat, der weiss was es für einen aufwand ist diese wieder auszustellen. auch die kosten sind enorm.
da sind die 10euro die du zahlen must, wenn du sie bei einer kontrolle nicht hast ein klacks.
mit einem verständnisvollen polizisten must du auch nichts bezahlen.
meine mutte hatte mal die papiere nicht bei und da muste sie nichts zahlen. der beamte hatte selbst kürzlch seine papiere verloren und kannte die probleme.
auch er fand die regelung seines obersten dienstherrs beschi****.
die papier kann man ja jederzeit zu hause holen und vorweisen.
allerdings nur wenn sie nicht, der mitführpflicht sei dank, bereits abhanden gekommen sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefot
27.03.2006, 01:05 Uhr

zu: Kopien machen erlaubt?

also kann es nur zum vorteil sein....
nicht zum nachteil...

wenn man dann rein zufällig auf einen verständnisvollen beamten trifft, klappt das vllt.... spart man sich das geld und die können leichter überprüfen...

jo danke erstma soweit nech..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kiwifruit
27.03.2006, 14:48 Uhr

zu: Kopien machen erlaubt?

Na klar darf man Kopien machen.
Werden ständig auch von Banken, Autovermietungen, usw. gemacht. Also rechtlich kein Thema.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
27.03.2006, 16:45 Uhr

zu: Kopien machen erlaubt?

Man sollte eigentlich immer eine dabei haben. Hat sich auch schon bei mir bewährt. Hab den Fahrzeugschein auch schonmal verlegt, mit der Kopie war es dann wesentlich leichter, einen neuen auszustellen.

Naja, über den alten Schein ist eh Kaffee geflossen und somit nun nen nagelneuen :-D

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- geparkt werden

- überholt werden

- gehalten werden