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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
23.03.2006, 11:32 Uhr

Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden darf?

Hallo Ihr,

mich würde mal interessieren wer oder was festlegt, wie schnell z.B. an einer unübersichtlichen Stelle gefahren werden darf.

Ich meine jetzt nicht die üblichen 50 km/h innerorts o.ä.
Ich meine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf "exotische"
Werte wie 80, 60, 40, 20 km/h. Wie legt man sowas fest?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sören
23.03.2006, 14:10 Uhr

zu: Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden darf?

Es wird nicht durch die Straßenbaubehörde festgelegt, die baut nur ;-), stellt die Schilder auf.

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde. Sie ordnet die Schilder an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
23.03.2006, 14:46 Uhr

zu: Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden da

Im Bayern ist es da noch am Besten. Dort wurde ich noch nie außerhalb der Autobahn geblitzt :-D
Die Landstraßen dort sind meist nicht mit so vielen Schildern überladen.

So sind 70 dort auch oft nur eine "Empfehlung". Zumindest wird dort nicht oft kontrolliert.
Hier im Umland muss man leider extrem auf Tempobeschränkungen achten, da hier geblitzt wird ohne Ende.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-024-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-024-B

Ich muss warten

Ich darf vor dem Motorrad die Kreuzung überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"