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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tigriza
10.03.2006, 22:25 Uhr

Unfall auf dem Parkplatz

Hallo. Heute habe ich auf einem Parkplatz bei einem Einkaufzenter einen Unfall gehabt. Mein Nagelneuer BMW hat jetzt einen Delle in der Beifahrertür. Natürlich war ich nicht Schuld. Ich stand und wartete bis das Auto aus der Parklücke fuhr, in die ich rein fahren wollte. Und plötztlich fuhr eine Frau rückwärts in mein Auto rein. Ich sah Sie überhaupt nicht. Da ich mich auf das Auto, das aus der Parklücke, in die ich hinein wollte, konzentrierte. Ich habe es meiner Versicherung mitgeteilt. Die andere Frau auch. Ihre Versicherung aber sagt das mir eine Teilschuld angerechnet werden müsste. Was meint ihr????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tigriza
10.03.2006, 22:36 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

ich hatte das Auto aber laufen. Die Frau die mir rein gefahren ist hat gesagt dass das auch zählt. Mein Freund saß mit im Auto reicht das.....????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rückwärtsparker
11.03.2006, 23:53 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

Wenn sich der Unfall so ereignet hat wie Sie ihn schildern, dürften Sie nach $9(5) der StVO weder Schuld noch Teilschuld bekommen. Gerade weil Sie standen hätte die Rückwärtsfahrende Sie sehen müssen und selbst wenn Sie noch *¹gefahren wären, um nach einen Parkplatz ausschau zu halten, hätte Sie keine Schuld.

Um sich Ärger zu ersparen, würde ich einen Anwalt hinzuziehen und einen Kostenvoranschlag des Schadens der gegnerischen Versicherung als Fax/Einschreiben übermitteln.

- Seit wann entscheiden Versicherungen über Schuld und Teilschuld?!?!

*¹ Den örtlichen Verhältnissen angepasste Geschwindigkeit also mindestens Schritt bis ggfs. 50 Km/h


Darum parke ich immer Rückwärts ;o).

In jedem Falle den Ausgang hier Posten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.03.2006, 01:27 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

Normalerweise ist man bei Parkplätzunfällen schnell mit einer Teilschuld dabei ... Aber wenn du zum Unfallzeitpunkt tatsächlich gestanden hast (und dein Freund das sogar bezeugen kann) dann kann man dir natürlich keinerlei Schuld anlasten. Wenn die Versicherung nicht voll zahlen will, solltest du zu einem Anwalt gehen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Fußgängerüberwege

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B

Der dunkle Pkw

Der helle Pkw

Beide Pkw