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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jan.d
19.02.2006, 20:41 Uhr

Mit welchem urteil kann ich rechnen ?

Hallo,

bitte um würdige antworten, da ich keinen suche, der mir meine tat mehrmals in seiner variante wiederholt, danke.

Ich war mit nem freund unterwegs, party etc..
nach der party waren wir unterwegs und hatten vorher alkohol und kokain zu uns genommen. auf der heimfahrt habe ich ein verkehrschild auf einer baustelle angefahren und bin so zusagen mit einem platten 20m weit geflüchtet und im selben moment war auch schon eine civil-streife anwesend.. ihr ergebniss bringt 1.16 promille, drogentest und fahrerflucht.. wie könnte das urteil lauten ? danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
19.02.2006, 22:25 Uhr

zu: Mit welchem urteil kann ich rechnen ?

Lieber neuer Forumgast: Das hier ist weder ein Anwaltsportal noch eine Klamottenkiste.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen