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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
02.02.2006, 20:48 Uhr

Gegen Einbahnstraße: Sonderrechte im Einsatz?

Hallo Ihr,

gehört Fahren gegen die Einbahnstraße zu den Sonderrechten wenn die Polizei im Einsatz ist?

Ich habe mal in Stuttgart in der Nesenbachstraße gewohnt. Dort liegt etwas versetzt auch das Polizeipräsidium. Die enge Straße ist eine Einbahnstraße.

Ich konnte regelmäßig beobachten, wie die Polizeifahrzeuge gegen die Einbahnstraße zum Einsatz fuhren.

Gehört das wirklich zu den Sonderrechten im Einsatz?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.02.2006, 21:26 Uhr

zu: Gegen Einbahnstraße: Sonderrechte im Einsatz?

Die Sonderrechte nach §35 StVO befreien die entsprechenden Fahrer von sämtlichen Vorschriften der StVO, d.h. sie dürfen (fast) machen was sie wollen, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".

Die einzige Einschränkung findet sich in Abs.8: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Überholverbote

Parkverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung