Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MakaveliTheDon
06.01.2006, 13:54 Uhr

Zugeparkt, was nun?

hallo,

ich parke meinen wagen in einer seitenstrasse, in der ich wohne.
dort sind carports vorhanden, diese dürfen aber allgemein von jedem benutzt werden.

am anfang der strasse steht ein schild: "privatstrasse, falsch parkende fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt".

ich stehe also in einem dieser carports und jemand stellt seinen wagen so an den strassenrand, dass ich nicht mehr aus der parklücke heraus kommen kann.
dieser wagen ist also "falsch geparkt".

an wen wende ich mich in diesem falle, wenn ich dringend dort heraus muss?
rufe ich die polizei, die dann widerum einen abschleppdienst organisiert; schliesslich will ich nicht auf den kosten sitzen bleiben.

oder muss ich mich an den eigentümer der privatstrasse (hausverwaltung) wenden?

allerdings hilft mir das in der situation nichts, da die räumung des falsch parkenden fahrzeuges sicherlich dann recht lange dauern kann.

im übrigen handelt es sich zusätzlich noch um eine feuerwehrzufahrt, die der falsch parkende damit blockiert.

vielen dank schon mal im voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
06.01.2006, 14:37 Uhr

zu: Zugeparkt, was nun?

Hallo

Also ich hätte in diesem Fall die Polizei angerufen und erstmal um Rat gefragt. Wenn auch noch eine Feuerwehrzufahrt blockiert ist, ist der Fall sowieso eindeutig.

Nur blöd ist es dann ,wenn genau in dem Moment der Falschparker kommt und Wegfährt =)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?

Dass die Kinder

- zu weit in die Fahrbahn kommen

- absteigen und warten, bis alles frei ist

- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An Baustellen

An Einmündungen von Feldwegen

An innerstädtischen Kreuzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h