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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Einatmerin
06.01.2006, 00:19 Uhr

Abstand zur Kreuzungsmündung beim Parken

Hallo,
ich lebe in einer Wohngegend mit sehr engen Straßen, die im Kreuzungsbereich aber häufig sehr weit "ausgerundet" sind, so dass der Kreuzungsbereich verhältnismässig groß ist. Meine Frage: von wo zählen die 5 Meter Abstad, die ich beim Parken zur Kreuzung einhalten muss? Ab da, wo der Bordstein wieder gerade läuft? Auf dem fiktiven Schnittpunkt der beiden Bordsteinverlängerungen? Oder wo?
Danke für jede hilfreiche Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shabazza
06.01.2006, 00:45 Uhr

zu: Abstand zur Kreuzungsmündung beim Parken

Ich zietier hier mal die StVO:

§12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

Also wenn die Kanten abgerundet sind, wie du schon vermutet hast, am gedachten (rechtwinkligen) Schnittpunkt der Bordsteinkanten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf ein Verbot für Reiter

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 150 m und 250 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert