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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drosselklappe
23.12.2005, 15:11 Uhr

beidseitige Fahrbahnverengung - Vorfahrt?

hallo!

bei einer beidseitigen fahrbahnverengung muss ich anhalten um ein entgegenkommendes fahrzeug (dass die verengung eher passieren wird) passieren zu lassen.
was ist mit den fahrzeugen die hinter dem 1. entgegenkommenden fahrzeug fahren? haben die mir gegenüber vorfahrt oder bin ich erstmal an der
reihe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kornflake_mit_milch
23.12.2005, 16:58 Uhr

zu: beidseitige Fahrbahnverengung - Vorfahrt?

Ich lass die gleich alle durch bevor es möglicherweise zu gefährlichen Missverständnissen kommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.12.2005, 17:01 Uhr

zu: beidseitige Fahrbahnverengung - Vorfahrt?

Der Fall ist in der StVO nicht ausdrücklich geregelt, sodass man von gegenseitiger Verständigung ausgehen müsste. In der Praxis wird es häufig so ablaufen, dass sich die nachfolgenden Autos einfach an den ersten dranhängen und nach dem Motto "ätsch-bätsch" verfahren. Da du zu diesem Zeitpunkt bereits angehalten hast, ist das für die entgegenkommenden Fahrer wie eine Einladung zum Durchfahren. Mit ein paar Sekunden Geduld ist die Situation meistens zu bewältigen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
23.12.2005, 19:29 Uhr

zu: beidseitige Fahrbahnverengung - Vorfahrt?

Hallo ! Der Begriff "Vorfahrt " ist hier völlig falsch gewählt ! " Vorfahrt " ist eine lex specialis, also eine spezielle Norm, die explizid regelt, welcher Verkehrsteilnehmer zuerst in eine Kreuzung oder Einmündung einfahren darf !In diesem Fall gilt " Vorrang " ! § 6 der STVO regelt das Vorbeifahren nur sehr allgemein ! § 1 gibt zumindestens vor, diese Situation partnerschaftlich zu handhaben ! Ansonsten gibt der § 40 mit dem Verkehrszeichen " Verengte Fahrbahn " keine Auskunft ! Genau gesehen muß dieses Hindernis im gegenseitigem Wechsel passiert werden ! Da das aber nicht die Regel ist, es wurde in den ersten Beiträgen schon dokumentiert, gilt wieder automatisch § 1 als lex generalis, also als allgemeine Norm ! Mir ist klar, das die bestehenden Normen teilweise , als sehr auslegbar gelten. Ist aber nicht so ! Der § 1 der STVO fordert, im Zweifelsfall, ein Zurücknehmen einzelner Interessen, um eine Gefährdung oder eine Schädigung zu vermeiden ! Gruß..der Skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drosselklappe
23.12.2005, 22:38 Uhr

zu: beidseitige Fahrbahnverengung - Vorfahrt?

also heißt das, wenn ich anhalte, ein auto vorbeilasse, in die verengung einfahre und ein auto, das hätte anhalten können, aber gas gibt um
anhalten zu müssen und mir dann reinfährt (oder ich ihm reinfahren oder noch besser wir uns beide frontal entgegenkommen) bin im zweifel ich schuld?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
24.12.2005, 07:51 Uhr

zu: beidseitige Fahrbahnverengung - Vorfahrt?

Moin !

Eine Schuldfrage in einem konstruierten Fall zu klären, ist eigentlich sehr schwierig. In der Regel sind die Polizeibeamten aber in der Lage, zu erkennen, wer sich in dieser Situation regelkonform und wer nicht verhalten hat ! Wenn beide frontal aufeinander zu fahren, sind natürlich beide Schuld ! Zudem könnte man beiden Fahrern noch eine Gefährdung anhängen ! Ich schreibe es nochmal, auch wenn es schwer fällt das umzusetzten : Lieber warten und nichts erzwingen, denn mit einer partnerschaftlichen Fahrweise fährst Du auf Dauer einfach sicherer ! Und mal ehrlich : die meisten Verkehrsteilnehmer halten sich grob an die Regeln und irgendein Fahrzeugführer wird Dir von der anderen Seite mit der Lichthupe signalisieren, das Du jetzt fahren kannst ! Denn in der Ruhe liegt die Kraft und das gilt besonders für die Teilnahme am Straßenverkehr ! Gruß der Skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.12.2005, 11:16 Uhr

zu: beidseitige Fahrbahnverengung - Vorfahrt?

süß *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drosselklappe
24.12.2005, 12:09 Uhr

zu: beidseitige Fahrbahnverengung - Vorfahrt?

also bei uns ist es der fall, dass die mitarbeiter einer großen firma (beim schichtwechsel so ca. 150 fahrzeuge) in einer großen kolonne verbotenerweise, da anliegerstraße, durch unsere straße abkürzen.
und da wird auch schonmal 60 und mehr mit dem geleasisten bmw, mercedes, usw. gefahren, damit
man nicht anhalten muss.
wenn man dann als entgegenkommender darauf wartet, dass man durchgelassen wird, dann kann locker mal 10 min warten ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

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Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

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Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

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Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden