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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frank_s
23.12.2005, 10:38 Uhr

Linksabbiegen an zwei gegenüberliegenden Ausfahrten

Hallo,

folgende Situation: eine Durchgangsstraß, auf der einen Seite eine Parkplatzausfahrt, gegenüber davon auch eine. Ich fuhr also vom Parkplatz auf die Straße und wollte nach links. Nach rechts konnte man schlecht sehen, also bin ich ganz langsam vorwärts und hab' auch noch mal angehalten und nach rechts geschaut.
In diesem Moment kam aus der Parkplatzausfahrt gegenüber ein Auto und wollte genau in die Einfahrt, aus der ich gerade kam. Er dachte, daß ich ihn schnell noch durchfahren lasse - weil ich ja schon auf der Straße stand. Ich habe aber gerade nach rechts geschaut, ob da was kommt (links war weit einsehbar alles frei). Dann bin ich losgefahren - und natürlich kam es zum Zusammenstoß.

Die Polizei sag nun in einem Bußgeldbescheid über 75 EUR, daßich Schuld bin - Linksabbieger müssen wart. OK , daß ist auch so - aber sieht die Lage an Ausfahrten nicht etwas anders aus? Muß nicht derjenige warten, der auf die Straße auffahren will? Und ich selbst war ja schon AUF der Straße.

Soll ich den Bußgeldbescheid anfechten?

Freue mich über alle Tips zu dieser Frage.

Frank S.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.12.2005, 12:01 Uhr

zu: Linksabbiegen an zwei gegenüberliegenden Ausfahrten

Wer links abbiegen will, darf erst fahren, wenn eine Gefährdung und Behinderung Entgegenkommender ausgeschlossen ist (§ 9 StVO).
Diese Pflicht hastDu leider offensichtlich verletzt, weshalb an der Strafe nichts zu beanstanden ist.

Vorrang vor dem Linksabbieger hättest Du nur, wenn er über einen abgesenkten Bordstein in die Straße einfahren würde, während Du von einer normalen Straße kommst (§ 10).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- vorausschauend fahren

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen