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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
29.11.2005, 21:51 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

hallo natascha,
so ein mist...das ist ja echt ziemlich sch... gelaufen...
ich bin da kein experte, aber ich bin nicht sicher, ob die versicherung irgendwas zahlt...das kommt drauf an was die Mum von Deiner Freundin für einen Versicherungsvertrag hat...wenn sie im Vertrag angegeben hat, dass außer ihr weitere Personen, auch nicht Familienmitglieder mit dem Auto fahren, und dass diees außerdem unter 25 Jahren alt sein können (ich nehme wegen der 87 in deinem Nick an, dass du '87 geboren bist, also unter 25), dann springt eventuell die Haftpflicht ein...allerdings müsste die Mum von Deiner Freundin sagen, dass sie Dir die Erlaubnis gegeben hat, das Auto zu fahren...
Und auch wenn die Haftpflicht einspringt, könnte es trotzdem Konsequenzen für die Mum von Deiner Freundin haben, da sie eventuell in ihrer Schadenfreiheitsklasse hochgestuft wird....das kommt aber auch drauf an, ob am anderen Auto Schaden ist, der bezahlt werden muss...wenn nur das Auto der Mum von Deiner Freundin kaputt ist, könntet Ihr das ja auch ohne Versicherung machen...aber bezahlt werden müssen wird es auf jeden Fall...
Ich kann Dir nicht sagen, wieviel es kosten wird, aber ich würde Dir dringend empfehlen, mit Deinen Eltern zu reden...verstehe, dass es Stress geben kann...das wäre bei meinen Eltern auch so...aber ich denke sie sollten Bescheid wissen.
Genauso solltet ihr beide, Du und Deine Freundin, mit ihrer Mum reden...immerhin ist Deine Freundin "mitschuld", da sie Dich ja quasi überredet hat...sicher hättest Du es trotzdem nicht tuen müssen, aber ich versteh schon....Deine Freundin sollte auf jeden Fall, schon allein aus Courage, mitgehen...
Dann müsst Ihr Euch irgendwie einigen...deshalb sollten auch Deine Eltern Bescheid wissen...vielleicht können sie Dir auch eventuell Geld vorstrecken...

Das ist ne wirklich blöde Situation für Dich....sowas kann ja, gerade am Anfang, jedem mal passieren...Du musst leider in den sauren Apfel beißen...
Aber: Man kann alles Materielle ersetzen, auch wenns dabei Ärger gibt....wichtig ist, dass Euch zwei und der anderen Autofahrerin nichts passiert ist....

Viel Glück!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.11.2005, 22:40 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Hoffentlich hast du etwas aus der Sache gelernt...

Bezüglich der Haftung sieht es so aus, dass die Haftpflichtversicherung des Golfs den Fremdschaden an dem anderen Fahrzeug bezahlt und die Versicherungsnehmerin dafür hochgestuft wird. Für die aus der Hochstufung entstehenden Mehrkosten und den Schaden am Golf bist du haftbar. Eine Reparatur wird sich wahrscheinlich gar nicht lohnen, sondern für ein so altes Fahrzeug ist das bereits ein Totalschaden (so ein gebrauchter 2er Golf kostet ja kaum mehr was)
Ich würde also auch vorschlagen, dass du und deine Freundin zusammen mit euren Eltern irgendwie über die Bezahlung einigen solltet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
29.11.2005, 22:45 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

An deiner Stelle würde ich die Eigentümerin anrufen und freiweg alles genau erzählen, mag zunächst irgendwie unangenehm sein, aber aussitzen geht auch nicht, also ran wie ein, naja Mann paßt jetzt so nicht, aber du weißt sicher wie ich das meine.

Die Haftpflicht zahlt den gegnerischen Schaden, allerdings wird der Vertrag möglicherweise hochgestuft, mußt du mit der VN aushandeln wie das anschließend wird.

Ich schätze es wird dir eine Lehre gewesen sein mit fremden leuten Auto rumzuheizen, denn Hochmut kommt stets vor dem Fall.

Jetzt aber ans Werk und die Sache durchgestanden, hinfallen darf jeder, nur aufstehen können muß man!

Du Nacktfuß!

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29.11.2005, 23:01 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

aber zahlt die haftpflicht denn auch, wenn kein versicherungsschutz bestand...z.B. wenn als Fahrer für das Auto nur die Mutter und Familienmitglieder oder nur Leute über 25 zugelassen sind? dann ist natascha ja sozusagen ohne versicherungsschutz gefahren? springt die haftpflicht dann echt ein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
29.11.2005, 23:04 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Die Haftpflicht springt ein, kann aber den Versicherungsnehmer anschließend regressieren, d.h. Geld bis zu einer bestimmten Höhe nachfordern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
29.11.2005, 23:10 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

ach so okay..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
30.11.2005, 07:11 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Wenn die Beifahrertür nur noch 20cm aufgeht, kannst du von einem Rahmenschaden am Golf ausgehen. Da bleibt dir dann nur, den Wagen in die Presse zu bringen. Also schaut euch schon mal nach nem anderen Golf II um...

Gruß
Lars

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
30.11.2005, 13:43 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

zu versicherung: klären wer alles fahren darf (alterbegrenzung etc.).

tür nicht auf= golf 2 = totalschaden.

mit absätzen fahren, egal weil machen alle so.
und deshalb ist es richtig?
so ist es nicht. schuhwerk muss zu fahren geeignet sein. gut du hast sie ja dann ausgezogen und ausserdem weiss die versicherung nichts davon.

habe 2 wochen führerschein und das auto gut im griff. kein kommentar

besonders wenn ich es noch nicht oft gefahren bin. jedes fährt ein wenig anders.

@sonhol:
am rande: ist kein diebstahl, nur entwendung zum gebrauch.

leg alles offen gegeüber der besitzerin.
viel glück, gelernt hast ja hoffentlich einiges dabei.



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
30.11.2005, 13:51 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

»am rande: ist kein diebstahl, nur entwendung zum gebrauch.«

Konkret: § 248b StGB "Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
30.11.2005, 15:37 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Hallo
Dein Vorfall mit dem Auffahrunfall..mit den Umständen ua.: mit Absätzen fahren,dann auch noch Barfuss(was genauso schlimm ist),dann plötzlich keine "Bedenken" an der Fahrzeugbedingung mehr zu haben, es im Auto witzig und cool werden lassen->Gefahr der Ablenkung,was man schon in den Fragebögen hätte lernen sollen,mit neuem Auto und als Anfänger flott unterwegs zu sein..zeugt von einer sehr großen Unreife deinerseits. Ich frage mich nur,warum sowelche Leute den Führerschein ausgehändigt bekommen,nur weil sie 30min in der Prüfung gut gefahrn sind. So Leute wie dich zb. könnten mir auf der Straße begegnen und aus ihrer Naivität meine Gesundheit gefährden bzw natürlicher auch die der anderen Autofahrer. Und jetzt hier einen auf Mitleid tun..nur zu schade,dass bei diesen Unfall nicht die Polizei gerufen wurde..
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
30.11.2005, 17:12 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Hallo Natsch,

also mir tust Du schon leid. Einen solchen Bockmist, den Ihr beide da gebaut habt wieder auszubügeln ist mehr als unangenehm. Mit hohen Absätzen autofahren geht definitiv nicht. Das ist einfach unverantwortlich. Ich muss aber zugeben, dass ich auch schon mal auf einem Parkplatz noch schnell mit hohen Schuhen herumrangiert habe, weil ich im Moment zu faul war die Schuhe zu wechseln. Ich habe auch sofort gemerkt, dass das Unfug ist.

Man wird Euch die Köpfe wegen Eures Vergehens nicht abreissen und in ein paar Tagen sieht die Sache schon wieder anders aus. Eine Weile wirst Du sicher daran zu knabbern haben, weil Du ja auch einen finanziellen Schaden angerichtet hast. Aber zum Glück ist ja kein Personenschaden entstanden und alles was sich mit Geld regeln lässt ist irgendwann auch mal vergeben und vergessen. Manchmal muss man eben erst leidvoll erfahren, was es heißt erwachsen zu sein und für seine Fehler gerade stehen zu müssen. Ein Kraftfahrzeug ist halt kein Spielzeug.

Jetzt hast Du die Chance zu Deinem Fehler zu stehen, erwachsen zu handeln und den Kopf nicht in den Sand zu stecken. Du wirst eine Menge dabei lernen. Ich wünsche Dir alles Gute und viel Glück.

Gruß Dani

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
30.11.2005, 18:15 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

@ rockyna:
musst ja nicht so hart sein. sicher ist einiger dumm gelaufen (besser: gefahren), aber gleich die fahrtüchtigkeit zu bezweifelen geht ein wenig weit. war ein wenig selbstüberschätzung und wie immer bei sowas (siehe auch meinen beitrag unter "zu schnell und geblitzt") auch pech.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
30.11.2005, 18:44 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

das würd ich auch sagen...gleich die fahrtüchtigkeit anzuzweifeln finde ich ziemlich unfair....immerhin hatte sie Fahrstunden und Fahrlehrer und Prüfer waren mit ihrer Fahrweise zufrieden...und das sind zwei Leute, die sich auskennen...
Ich denke einen Fehler macht jeder Mal...und selbst langjährigen Autofahrern passieren auch schon mal Auffahrunfälle...sollte man denen dann allen den Lappen wegnehmen??
Und wie Tolu schon meinte...manchmal überschätzt man sich halt etwas...ich glaube keiner von uns kann ehrlich behaupten...er seie noch nie in so einer Situation gewesen...natürlich ist der Straßenverkehr eigentlich kein Ort für Selbstüberschätzung...aber wir sind alle nur Menschen und ich denke, gerade aus solchen Fehlern lernt man...und solange keinem Menschen was passiert-
Blechschaden ist immer noch ersetzbar...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
30.11.2005, 19:17 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

»Es war einfach pech und ein bisschen unumsichtiges fahren.«

Ich würde das andersrum sehen. Es war ein bisschen Pech, und eine Menge unumsichtiges Fahren.
Aber ganz davon ab: Du könntest ggf. mal abklären ob du eventuell irgendeine Form von Haftpflichtversicherung hast. (vielleicht über Deine Eltern).
Nicht das ich mir sicher bin, aber es kann sein das die für den von Dir am Golf angerichteten Schaden aufkommen, oder aber zumindest einspringen, so dass du es der Versicherung in Raten zurückzahlen kannst.
Dann müsste zumindest die Mutter von Deiner Freundin nicht auf das Geld warten.
Gruß
Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
30.11.2005, 20:30 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Macht euch um den alten Golf mal keinen Kopf.

»jeden Fall schuld. Ich bin nach dem Unfall noch heimgefahren, ist ein bisschen Wasser ausgelaufen aber der Golf lief schon noch die 10 km.«

Spaetestens damit duerfte sie der Karre ja den Rest gegeben haben.

Motor platt, rest in peace.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
30.11.2005, 21:35 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

>>>Motor platt, rest in peace<<<

Hehehehehe....

Wenns wirklich nen Golf 2 gewesen ist, hast du noch Glück gehabt. Was hatte die andere Fahranfängerin denn für ein Auto?
Den Wert auf den Golf würde ich so auf 500€ schätzen, von daher ist das noch im bezahlbaren Rahmen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
30.11.2005, 23:36 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Laß dich mal nicht bange machen, die Versicherung bezahlt, das muß sie rein von Gesetzes wegen. Regress ist allenfalls bei grob fahrlässig, ganz sicher bei Vorsatz möglich. Was möglicherweise passiert, ist daß die VN den Rabatt für Fahrer über 25 rückwirkend gestrichen kriegt, das ist aber nicht die Welt, kostenmäßig. Möglicherweise natürlich wird auch der SFR hochgestuft.

Lerne aber folgendes draus, nach Möglichkeit anderer Leute Fzg bzw. Sachen niemals zu benutzen, schon gar nicht wenn diese die Sache nicht selbst übergeben.

Im Falle daß doch, nochmal so vorsichtig damit umgehen wie mit eigenen Sachen!

Grundsätzlich sollte aber gelten, Dinge die man nicht bezahlen kann, langt man auch nicht an! ;-)))

So Nacktfuß, gehe in dich und ziehe deine Schlüsse...;-) bei deinen kommenden "Fahrstunden" stellst du dir ein Glas Wasser auf die Mittelkonsole und fährst so, daß die Brühe drin bleibt.....hihihihihi, wirst sehen, das trainiert das Feingefühl und die vorausschauende Fahrweise!

Viel Spaß!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
01.12.2005, 16:11 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

>>>HuK und Allianz... <<<

Soviel ich weiß, kostet das Extraprämie... HDI macht sowas auch, aber halt nur gegen Bares.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
01.12.2005, 20:13 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

loooll wenn ich das so höre, kann man glatt den vertrauen in die jugend verlieren...


wie kann man denn das nur alles so locker nehmen?

sicher kann man mal große dummheiten machen (mir is auch schon genug passiert) aber ich hab immer dazu gestanden und dafür gesorgt den schaden zu begrenzen und möglichst schnell wieder gutzumachen....

aber deine art alles so leicht und cool zu sehen.... schon beachtlich.. und in 3 monaten erzählen wie cool man doch is und mit ner geklauten karre nackt nen unfall gebaut zu haben, vor der polizei geflohen, und keiner hats gemerkt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
01.12.2005, 22:27 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Kommentare spare ich mir mal, ist m.e. wenig hilfreich, aber einen guten Rat will ich dir geben:

Wenn du die Gelegenheit hast, mit fremden Autos zu fahren, was idR ja häufiger vorkommt, fahre mit Autos die nicht VK-Versichert sind nur, wenn du dem Besitzer ein neues hinstellen kannst, wenn du es verbiegst. Irgendwas kann immer mal sein.

Das halte ich genauso, auch wenn ich mein Auto verleihe.
Wenn ich weiss, dass der, dem ich mein Auto ausleihe, fahren kann und das Geld hat, um im Zweifelsfall ein neues zu kaufen und mir für die zwischenzeit auch ein Ersatzfzg. zu stellen.

Ganz einfach. Und das man mit fremdem Eigentum vernünftig umgeht, ist eigentlich selbstverständlich, gerät aber offensichtlich in Vergessenheit.

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
01.12.2005, 23:02 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

A.A. nicht nur die Bonität solltest du prüfen, sondern vielmehr beweisbar festhalten daß der Nutzer für ev. Schäden auch aufkommt! Denn ein Verleihen eines Kfz, was ja gewöhnlich nur unter Bekannten oder Freunden vorkommt, beinhaltet einen stillschweigenden Haftungsausschluß!

In einem ähnlichen Falle konnte ich nur anhand von Zeugenaussagen, daß der Schädiger einen Ersatz zusagte, meine Ansprüche vor Gericht durchsetzen, also Vorsicht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
02.12.2005, 02:00 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Richtig meine Herren! Spätestens wenn es aber doch so weit gekommen ist, trennt sich die Spreu vom Weizen, gute Freunde machen da keinen Terz draus und regeln das wie es sich für anständige Menschen gehört, aber da gibt es eine Gruppe seltsamster Trittbrettfahrer.......leider weiß man es oftmals erst hinterher.
Darum meine Warnung, denn vor Gericht hat man notfalls ganz schlechte Karten, wenn man nicht etwas anderes als den Haftungsausschluß nachweisen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
02.12.2005, 20:43 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

jetzt versteh ich gar nichts mehr-das auto meiner mutter darf laut versicherung auch von anderen gefahren werden, vollkasko hat sie auch. was soll da also passieren, wenn sies verleiht? (das wär in dem fall ja schon wenn meine cousine es fährt)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Motor-Sport-Club
04.12.2005, 17:23 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Hallo Natascha,

erstmal möchte ich Dir mitteilen, dass es mir wahnsinnig leid für Dich tut mit dem Unfall und dass es mich andererseits freut, dass Du das mit der Mutter Deiner Freundin einigermaßen regeln konntest.

Du solltest aber jetzt nicht sagen, dass Du nicht mehr Autofahren möchtest, denn das wäre total verkehrt. Du hattest einfach Pech in der Situation ...

Mit dem Barfußfahren hast Du in meinen Augen alles richtig gemacht, denn barfuß kannst Du das Auto mit Sicherheit besser und sicherer führen als in 7-cm-Absatzstiefeln. Folglich wäre eher die Hinfahrt in den Stiefeln ein Risiko gewesen.

Ich würde auch mit Deinen Eltern darüber sprechen, denn sonst schleppst Du es ewig als Belastung Deines Gewissens mit Dir rum. Und Deine Eltern werden Dir scherlich nicht den Kopf abreißen deswegen und Du hast dann reinen Tisch gemacht.

Ich habe aber noch ein paar Fragen an Dich :

Wie hat es sich auf der Hinfahrt bemerkbar gemacht, dass Du in den Stiefeln nicht so gut fahren konntest ?

Wohin hast Du die Stiefel im Auto gelegt, nachdem Du sie zum Fahren für die Rückfahrt ausgezogen hattest und bevor Du gegen die Parkhauswand gerumst bist ?

Warum bist Du barfuss und nicht in Socken gefahren ( oder hattest Du etwa gar keine an ) ?

In welcher Stadt hat sich das ganze ereignet ?

Würde mich freuen, wenn Du mir meine Fragen beantworten würdest, falls Du es nicht im Forum magst, dann gerne per e-mail an motor_sport_club@yahoo.de

Also, Natascha, Kopf hoch und sieh zu, dass Du wieder an Autofahren kommst !!!

Liebe Grüße

Motorsportler

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Motor-Sport-Club
04.12.2005, 21:46 Uhr

zu: mit fremdem Auto hinten drauf gefahren

Hallo Natascha,

danke für Deine (Teil-)Antwort. Die "merkwürdigen" Fragen hängen damit zusammen, dass wir uns mit solchen Dingen in unserem Motor-Sport-Club Rheinland regelmäßig beschäftigen. Hat also nix mit irgendwelchen Fetischen (wie xgoedex vermutete) zu tun, sondern ist rein informativ für das Vereinsleben.

Wäre also nett von Dir, wenn Du den Rest meiner Fragen noch beantworten könntest.

Danke + Dir alles Gute

Motorsportler

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen

Kräftig Gas geben

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen