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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aistings
14.11.2005, 19:37 Uhr

nochmal zu: Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?

Vielen Dank für die Reaktionen und die rege Anteilnahme aufgrund meines Beitrages!!

Vielen Dank besonders auch für die zugesandten Gesetzestextauszüge!

Aus meinem Beitrag ist hoffentlich klar genug hervorgegangen, dass ich mich für von mir verursachte Schäden voll verantwortlich fühle, der Vorwurf, ob ich womöglich mit der Sprayer-Mentalität sympathisiere, hat mich doch sehr betroffen gemacht!

Nein, ich bin absolut für Gesetz und Ordnung, nur sollte man es mit den Vorschriften auch nicht übertreiben und Schadensumfang und Schadensmeldefristen in eine vernünftige Relation zueinander setzen, wie dies offensichtlich mit der 24 Std. Meldefrist bei kleineren "geringfügigen" Schäden der Fall zu sein scheint.

Leider steht im Gesetzestext nicht, ab welcher Schadenshöhe es sich um geringfügige und ab welcher es sich um bedeutendere Schäden handelt, oder kann hierüber jemand etwas sagen?
Die Polizei meinte, dass die Erneuerung der leicht verbogenen 1,20 m hohen rotweißen Begrenzungsstange mit Durchmesser ca. 6 cm doch tatsächlich 500 € betragen soll!

Noch eine Frage zu der Vollkaskoversicherung:

Kann die Versicherung wegen des Vorwurfes der Fahrerflucht außer der Ablehnung der Kostenübernahme für die Begrenzungsstange auch die Reparaturkostenübernahme des Schadens an der Stoßstange des PKW ablehnen?

Nochmals vielen Dank an alle,

aistings

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B

Kreuzung zügig überqueren

Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten