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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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24.09.2005, 23:23 Uhr

An der Autobahnabfahrt

Hallo,

immer wieder wenn ich auf der A66 Richtung Frankfurt an der Abfahrt Höchst abfahre frage ich mich, wer hier Recht hat. Die Autobahn ist da dreispurig, von rechts kommt eine Auffahrt, die direkt in eine Abfahrt übergeht. Am Ende dieser Abfahrt wird aus der einspurigen Abfahrt eine zweispurige. Die zweite Spur ist direkt "zugänglich" sowohl von der Abfahrt als auch direkt von der Autobahn (siehe Grafik http://home.arcor.de/mk/mkemper/Tmp/A66.GIF). Wenn jetzt sowohl das rote Auto als auch das grüne wie durch die Pfeile dargestellt unterwegs sind, wer hat Vorfahrt und wer muss wie blinken?

Gruß,
Michael

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24.09.2005, 23:39 Uhr

zu: An der Autobahnabfahrt

Wenn aber der rote Wagen eindeutig vor dem Grünen fährt und rechts blinkt?
Ist das nicht einfach eine zweispurige Abfahrt, an der der Verkehr zunächst mal zweispurig von der Autobahn geführt wird?
90% aller Autofahrer die wissen, dass sie nach der Abfahrt links weiterfahren wollen, fahren ohne zu blinken direkt auf die linke Spur (wie der grüne Wagen)...

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24.09.2005, 23:50 Uhr

zu: An der Autobahnabfahrt

äh... warnecke... hast Du auch eine Begründung für Deine etwas gewagte These???

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24.09.2005, 23:52 Uhr

zu: An der Autobahnabfahrt

@sonhol: Da kommt gleich eine Wand mit Leitplanke. Der grüne hätte ca. 500m Zeit gehabt, auf die Autobahn aufzufahren.
Michael

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25.09.2005, 00:04 Uhr

zu: An der Autobahnabfahrt

Hallo,
es handelt sich nicht um ein Autobahnkreuz. Die Auffahrt kommt aus einer Landstraße, die Abfahrt führt in die Stadt.
Michael

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25.09.2005, 10:43 Uhr

zu: An der Autobahnabfahrt

Möchte der grüne PKW auf die BAB auffahren, ist er sowieso wartepflichtig, da er den Fahrstreifenwechsel durchführt.

Genauso ist der rote PKW gegenüber dem grünen wartepflichtig, wenn der der Fahrstreifen wechselt, um von der BAB abzufahren.
Sowohl der Verzögerungs- als auch der Beschleunigungsstreifen sind übrigens Bestandteil der Nebenfahrbahn der BAB.

Einen Vorfahrtskonflikt gibt es also soweit nicht. Interessant ist es, wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig einen Fahrstreifenwechsel durchführen wollen. Beide müssten nach § 7 den anderen gewähren lassen. Und da scheiden sich auch die Meinungen der Richter, und selbst die klarste Vorfahrtregelung setzt übrigens den § 1 nicht außer Kraft.

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25.09.2005, 12:05 Uhr

zu: An der Autobahnabfahrt

Jetzt möchte ich auch noch meinen Senf dazu geben ;-)

Im Großen und Ganzen gebe ich sonhol und durbanZA recht.
Vorfahrt hat immer der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn, und zwar gegenüber dem Verkehr, der sich von den "Nebenfahrbahnen" auf die durchgehende Fahrbahn einordnen will. Verläßt der rote Pkw die durchgehende Fahrbahn, so führt er einen Fahrstreifenwechsel durch und muß gem. §§ 1, 7, 42 (6) StVO rechtzeitig und deutl. ankündigen und Rücksicht auf den Verkehr auf der Nebenfahrbahn nehmen.
Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
Auf Verzögerungsstreifen ist, im Gegensatz zum Beschleunigungsstreifen, das Rechtsüberholen nicht erlaubt. Auch darf dort nicht schneller gefahren werden, als der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn fährt (§ 42, Abs.6, Nr. 1 f) "Leitlinie").
Damit es im vorliegenden Fall zur Kollision kommen könnte, müßte der grüne Pkw schneller Fahren als der rote, was er aber nicht darf. Außerdem würde er ebenso einen Fahrstreifenwechsel durchführen und muß genau so auf den anderen Pkw Rücksicht nehmen, wie umgekehrt.
Darüber hinaus müßte sich der Fahrer des roten Pkw sich wohl den Vorwurf gefallen lassen, dass er sich schon viel früher auf den Verzögerungsstreifen hätte einordnen können. Dies wäre nämlich die wesentlich ungefährlichere Variante gewesen und die ist bekanntermaßen stets zu nutzen (§ 1, Abs. 2).

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25.09.2005, 13:29 Uhr

zu: An der Autobahnabfahrt

hm... stellt sich weiterhin die Frage, ob es sich tatsächlich um einen Verzögerungsstreifen handelt und nicht um eine Nebenfahrbahn...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
25.09.2005, 13:41 Uhr

zu: An der Autobahnabfahrt

Das ist eine von diesen verzwickten Situationen, bei denen man kucken und denken muß. Es wurden so ziemlich alle Paragraphen angeführt, die damit zu tun haben könnten. Ich habe keine Lust, das alles nachzuvollziehen, uns sage nur, wie ich denken und mich verhalten würde:
1. Als grünes Auto: komme ich von der Auffahrt, dann bleibe ich auf der Spur und blinke NICHT: Ich bleibe ja dort, wo ich bin! Wenn (wenn!) ich in der Kurve der Ausfahrt mich so verhielte wie der Pfeil das andeutet, würde ich blinken - denn ich wechlse ja die Fahrspur!
Aber warum sollte man das machen?
2. Als rotes Auto: Würde ich genauso machen wie auf dem Bild: Rechtzeitig rechts blinken und von der rechten durchgehenden Spur auf die "linkeste" Abbiegespur wechseln. Und schauen, ob von rechts so ein "grüner" daher kommt!
Alle Fahrbahnen haben doch so nette weiße Striche - sind die für die Schönheit?
3. Ich bin für die "Spurwechsel-Schuld": Wer immer die Spur (=Fahrbahn) wechselt, ist für die Folgen verantwortlich. Womit sich das Problem bei dieser Ausfahrt fast schon erledigt hätte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf einen Sonderweg für Fußgänger