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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
DaGo
31.08.2005, 12:38 Uhr
Promille? :)
So hallo
also ich hab am juni 2005 meinen führerschein fertig gemacht und hab ja 2 Jahre Probezeit...
Wie ist den die Promillegrenze?
Manche meinen in der probezeit 0,0 und andere meinen 0,3 oder sowas...
Was stimmt den jetzt?
Weil 1 oder 2 Bier würd ich mir schon gönnen.
Und da hätt ich auch gleich ne andere frage.
Ich mach im September beim ADAC so ein Sicherheitstraining, stimmt es das ich dadurch nur 1 Jahr Probezeit dann hab?
mfg, DaGo
kays
31.08.2005, 12:57 Uhr
zu: Promille? :)
Hi, DaGo.
Offiziell gillt die 0,3 Promillegrenze.
Das Problem an der Sache ist nur, dass Du,
so glaube ich,bei einer Auffälligkeit unter
dem erlaubten Wert schon zur Verantwortung gezogen wirst.Das heisst natürlich nur wenn was passiert.
Die zweite Frage ist; wann hast Du 0,3 Pr.
erreicht.Denn das ist bei jedem verschieden.
Ich denke, bei einem Gelegenheitstrinker,
178cm gross, 75-80 Kg.schwer, dürfte dieser
wert nach ca.3-4 Gläser Bier erreicht sein.
Ich würde es aber nicht drauf anlegen:-)
_daggi_
01.09.2005, 22:23 Uhr
zu: Promille? :)
Ich kenn sowas von einem ganz engen Verwandten.
Er hat gemeint, er trinkt 2 Wodka-Red Bull, wartet 2 Stunden, dann sind die wieder weg.
In eine ganz normale Polizeikontrolle gekommen, die haben gefragt, haben sie was getrunken.
Ja, vor zwei Stunden...
Blasen lassen: 0,49 Atemalkohol, mit zum Blutnehmen genommen, 0,53 waren es laut Blutkontrolle.
Probezeit-----> 4 Punkte, 364 Euro Bußgeld, Seminar für Alkohol- und Drogenauffällige 250 Euro, 1 Monat Fahrverbot.
Ich würde nix beim Fahren Trinken.
Christine7'85
01.09.2005, 23:20 Uhr
zu: Promille? :)
Hi!
Also zu der Sache mit dem Alkohol sag ich jetzt mal nichts, machen ja schon andere.
Aber zum ADAC-Fahrsicherheitstraining: Nein, das stimmt nicht, dass sich dadurch die Probezeit halbiert! Ich hab das selber gemacht, nachdem ich meinen Schein 5 Monate hatte, und meine Probezeit hat sich nicht verkürzt. Das war im Mai '04. Wenn sich das seitdem nicht gravierend verändert hat, wird es bei dir also sein wie bei allen anderen: 2 Jahre Probezeit.
DaGo
02.09.2005, 01:01 Uhr
zu: Promille? :)
»Im Rahmen der 2. Fahrausbildungsstufe, einem Angebot an Junge Fahrer mit Fahrerlaubnis auf Probe, die freiwillig an dieser Fortbildungsmassnahme zur Fahrschulausbildung teilnehmen möchten, führt der ADAC die "fahrpraktischen Sicherheitsübungen" durch. Fahranfänger können mit der Teilnahme an dem mehrstufigen Seminarprogramm die Probezeit um ein Jahr verkürzen.«
So heißts aber beim ADAC mh...
ich frag da nochmal nach, ansonsten geh ich da net hin...
bluebell
02.09.2005, 07:18 Uhr
zu: Promille? :)
also, ich weißt dass es seminare gibt, mit denen man die probezeit auf ein jahr verkürzen kann...das hat aber nichts mit dem sicherheitstraining zu tun...kostet auch was...kann nicht genau sagen wie viel aber so ziwchen 250 und 350 € müsste es liegen....
beim normalen adac sicherheitstraining geht es darum, zu lernen wie man sich in bestimmten schwierigen situationen verhält (z.B. Glatteis, wenn das Auto ausbricht etc.)...also meiner meinung nach ist es auf jeden fall nützlich, an sowas teil zu nehmen, auch wenn es die probezeit nicht verkürzt...immerhin geht es um deine sicherheit und evt auch die der anderen...außerdem soll es spaß machen, hab ich mir sagen lassen...
bluebell
02.09.2005, 07:24 Uhr
zu: Promille? :)
so hier noch ein link zu dem thema:
http://www.de.tuv.com/de/presse/past_news/probezei
t_verkuerzen_und_geld_sparen.php
vom tüv rheinland...
HighHeelDiva
02.09.2005, 12:15 Uhr
zu: Promille? :)
ich kann es nicht lassen :)
wie schon so oft geschrieben, Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen, was ist das überhaupt für eine komische Frage, frisch den Führerschein gemacht und gleich ausprobieren wie man ihn wieder los wird???
LG
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen
Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen
Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten?
Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden
Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden
Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?
Sie dürfen parken
Sie dürfen halten
Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen
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