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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern undsonstgehtsnoch
24.08.2005, 12:23 Uhr

kopftuch

mal ne blöde frage: darf man eigentlich mit schleier oder kopftuch fahren? ne nachbarin fährt damit rum und sieht vor lauter verpackung beim abbiegen nix

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
24.08.2005, 12:51 Uhr

zu: kopftuch

Nein darf man nicht. Siehe §23 STVO. Der Fahrzeugführer darf seine Sicht und sein Gehör nicht durch so ein Zeugs einschränken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
25.08.2005, 00:50 Uhr

zu: kopftuch

Hahaha Kahleberger,

könnte es aber sein daß in der Türkei weniger Frauen Kopftuch tragen als die türkischen Frauen bei uns?

Oder dürfen die dort überhaupt einen Führerschein machen?? ;-))))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
25.08.2005, 13:01 Uhr

zu: kopftuch

"Die interessieren sich für noch viel mehr Sachen nicht ..."

Stimmt, die fahren lieber einen halben Kilometer mit 15 km/h hinter einem Radfahrer her, der statt auf dem gut ausgebauten Radweg rechts, mitten auf der Fahrbahn fährt, anstatt den mal anzuhalten! Ich dachte, es darf nicht wahr sein!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.08.2005, 13:58 Uhr

zu: kopftuch

Ein Schador oder eine Burka entspricht mit Sicherheit nicht § 23 (1) StVO. Auch in Kuwait ist dies untersagt, weil sich bei Attentaten darunter bisweilen Männer versteckten.

http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=23

Ein Kopftuch das nur die Haare zusammenhält und freie Sicht u.a. toter Winkel zuläßt, dürfte keine Beanstandung finden. Von einer Fahrprüfung ist bekannt, dass der Prüfer diese nicht stattfinden ließ, weil das Gesichtsfeld zu stark einschränkt war - die Sache ging sogar bis vor das Verwaltungsgericht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen