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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Audi.TT
11.08.2005, 20:37 Uhr

Wenden in Einfahrten erlaubt?

Hi ihr!

Hab da mal ne Frage und zwar:
Ist denn das Wenden in (privaten) Einfahrten erlaubt?
Also darf ich zum Wende eine Einfahrt benutzen?
Fahre ich dadurch nicht auf ein Privatgrundstück?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.08.2005, 22:01 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

Jo bei mir ist Mal nen Tanker über unsere Gehwegplatten gerollt. Viele sind gebrochen oder haben sich krass verschoben etc.
Musste die Firma auch haften...

Also ich würde das auch nich immer machen zumal es auch nervig werden kann wenn du ständig Motorenlärm und Auspuffgase durch die Fenster bekommst.
Du kannst natürlich auch noch die Methode anwenden: Handbremse anziehen Lenkrad rum und schon stehste andersrum!
War natürlich nur als Spaß gemeint ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
12.08.2005, 00:10 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

Hallo,

ein generelles Verbot gibt es bestimmt nicht. Es ist ja allein dem Grundstücksbesitzer seine Sache, ob er das Wenden zuläßt oder nicht.

Mein Bekannter hat auch so einen "beliebten" Wendeplatz in seiner Einfahrt. Ihn hat es aber genervt, denn seine Einfahrt ist gekiest und jeden wurde das Kies in der ganzen Einfahrt verteilt. Mit zwei großen Betonblumenkübeln war das Problem dann schnell gelöst...


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
12.08.2005, 09:30 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

»Privatstraßen gibt es keine, das ist alles Mutter Erde und die ist für alle da. Wende, wo du es kannst. Feudalismus und Großgrundbesitzer hat die Arbeiterklasse beseitigt!«

Sinngemäß richtig. Ich würde es allerdings eher als öffentlichen Verkehrsraum bezeichnen.
Wenn jedermann einfach so in die Einfahrt fahren kann, dann ist es öffentl. Verkehrsfläche. Von der stillschweigenden Duldung des Grundstückseigentümers kann hier ausgegangen werden.
Wenn es dem Grundstückseigner nicht recht ist, muß er dies durch eine entsprechende Schilderung kenntlich machen oder sein Grundstück ausreichend abgrenzen (Tor, Schlagbaum o.ä.)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
12.08.2005, 10:05 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

» Wenn jedermann einfach so in die Einfahrt fahren kann, dann ist es öffentl. Verkehrsfläche. Von der stillschweigenden Duldung des Grundstückseigentümers kann hier ausgegangen werden. «

Ganz so klar ist die Lage nicht. Die wenigsten Einfamilienhausbesitzer haben ihre Einfahrt verriegelt oder beschildert. Man kann doch so ziemlich jeden Vorgarten ungehindert betreten dennoch ist ein Befahren nicht gestattet weil hier eindeutig ein "Privatgrundcharakter" vorliegt. Letzteres ist der ausschlaggebende Punkt. Spezielle Absperrmaßnahmen oder Beschilderungen sind nicht unbedingt notwendig um seinen Garten oder auch Einfahrt vor dem Zutritt Fremder zu schützen. Lediglich wenn der Privatgrund nicht ohne weiteres als solcher erkennbar ist müssen solche Maßnahmen getroffen werden.

Eine normale deutsche Standardeinfahrt ist aber ohne Probleme als Privatgrund zu erkennen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Audi.TT
12.08.2005, 19:04 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

"Eine normale deutsche Standardeinfahrt ist aber ohne Probleme als Privatgrund zu erkennen. "

d.h.?
Das Wenden ist hier verboten?

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12.08.2005, 19:46 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

Das Befahren eines Privatgrundstückes stellt eine Besitzstörung dar und ist somit verboten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
12.08.2005, 21:38 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

» Hallo! Besitzstörung? Dann soll der Typ ein Tor hinstellen, es verschließen, dann wird niemand wenden. Fertig. «

In dem Fall wäre der Besitz befriedet und ein unerlaubtes Eindringen wäre Hausfriedensbruch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
13.08.2005, 01:02 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

hmm... also mir wurde mal folgendes beigebracht:
Die stillschweigende Duldung ist stets dann gegeben, wenn nicht unmißverständlich Hindernisse oder Verkehrszeichen die Nutzung der Fläche für jedermann erschweren bzw. unmöglich machen.

Andererseits scheint dies nicht mehr ganz mit der aktuellen Rechtsprechung zu harmonieren:

Der Garagenvorplatz eines Wohnhauses gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum (OLG Köln, Beschl. v. 06.06.2000 - VerkMitt. S. 86)

»Das Befahren eines Privatgrundstückes stellt eine Besitzstörung dar und ist somit verboten.«

Ja gut, aber was sollte mir dann passieren wegen der bösen Besitzstörung? Muß ich dann zur Strafe ohne Abendbrot ins Bett?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
13.08.2005, 11:22 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

@xgoedex
Hier mal ein Bild irgendeines normalen Reihenhauses in Deutschland:
http://images.immonet.de/94/55/59/12945559m.jpg

Ich denke doch mal, um solche Einfahrten gehts hier. Der Vorgarten ist weder abgesperrt noch sind dort irgendwelche Verbotsschilder aufgestellt. Dennoch ist eindeutig zu erkennen, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Demzufolge dürfen Fremde es auch nicht nutzen, ob nun mit Autos befahren, im Vorgarten ein Zelt aufzuschlagen oder vor der Garage Fußball zu spielen. Und für dieses Recht muss der Besitzer nicht noch â EUROžunmißverständliche Hindernisseâ EUROœ aufbauen. Der deutlich erkennbare Privatgrundcharakter reicht hier vollkommen aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
13.08.2005, 12:24 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

@Kahleberger
Es gibt nunmal im Grundgesetz ein Recht auf Eigentum. Die Widerrechtlichkeit einer Besitzstörung geht auf §858 BGB zurück.

So ist nunmal die Gesetzeslage. Eine Diskussion über das Warum ist doch müßig. Ich jedenfalls bin froh, dass es so ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
13.08.2005, 14:48 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

Lol ist es nicht eigentlich total schnuppe ob es erlaubt ist oder nicht?

Es wird dich wegen son Mist eh nie einer anzeigen und wenn die Polizei das sehen werden sie auch nichts machen.

Statt man sich über solche Kleinigkeiten ärgert mit irgentwelchen Paragraphen, sollte man sich lieber mal Gedanken über die ständig ansteigenen Spritkosten machen grgr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
13.08.2005, 22:27 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

»Es wird dich wegen son Mist eh nie einer anzeigen und wenn die Polizei das sehen werden sie auch nichts machen.«

Nö, die Polizei sowieso nicht. Es ist ja kein öffentlicher Verkehrsraum und ins Zivilrecht darf sich die Polizei nicht einmischen. Höchstens Personalienfeststellung zum Schutz privater Rechte. In diesem Fall können die Halterdaten auch beim Straßenverkehrsamt über das Kennzeichen erfahren werden. Natürlich gegen Zahlung von Gebühren. Und mit diesen Personalien kann der Grundstückseigentümer dann zu seinem Anwalt laufen oder sie sich wahlweise irgendwo hinfalten ;-)

Sowas gibts auch alles nur in Deutschland. Ist eben das Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.08.2005, 23:09 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

"Nö, die Polizei sowieso nicht. Es ist ja kein öffentlicher Verkehrsraum und ins Zivilrecht darf sich die Polizei nicht einmischen."

und wo ist das zivilrechtlich? Landfriedensbruch hat doch nüscht mit Zivilrecht zu tun.... in dem Fall erfordert natürlich die Verfolgung der Straftat entweder einen Antrag des Geschädigten oder das Anerkennen des öffentlichen Interesses seitens der Staats- oder Amtsanwaltschaft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
14.08.2005, 11:55 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

@ durbanZA

Welche Straftat??? Was hat das bitte mit Landfriedensbruch zu tun? Das ist ja nicht mal Hausfriedensbruch.
Laut der o.g. Gerichtsentscheidung ist es keine öffentliche Verkehrsfläche. Und wie Chiller oben schon geschrieben hat:
»Die Widerrechtlichkeit einer Besitzstörung geht auf §858 BGB zurück«

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern foema
14.08.2005, 14:24 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

Leute, ist das nicht eigentlich völlig egal? Ich hab auch schon öfters in Einfahrten gewendet, aber mir wars bis jetzt immer ziemlich egal, ob das nun erlaubt ist oder nicht. ES wird euch wohl keiner anzeigen wegen sowas. Bei uns machen das auch viele, weil wir am Ende einer Sackgasse wohnen, da kann man das ja keinem verbieten. Die Polizei würd da eh nichts machen, wenn einer jemanden deswegen anzeigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
14.08.2005, 19:48 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

@ foema

Meine Worte.... :-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Philipp
14.08.2005, 20:28 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

Ich finde es einfach nur besch... das einige Leute, die meistens selbst in irgendeiner Mietwohnung ohne jegliche Verpflichtungen sprich Garten, Einfahrten und auch die Gosse die mal gefegt werden muss, leben und dann meinen, dass es den Hausbesitzer ja nichts
ausmacht wenn man gerade mal auf dem Vorplatz wendet.
Und weil man ja gerade dabei ist, kann man ja womöglich noch den Aschenbecher leeren.

Wir haben vor kurzem unseren Vorplatz neu gepflastert und mitlerweile schon einige runde Streifen vom ständigen Wenden auf dem Pflaster !

Gruß,
Philipp

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
14.08.2005, 20:51 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

»Ich finde es einfach nur besch... das einige Leute ( ... ) meinen, dass es den Hausbesitzer ja nichts
ausmacht wenn man gerade mal auf dem Vorplatz wendet. «


Ich bin selbst Hausbesitzer und es ist mir schnurz-piep-egal wer in meiner Einfahrt wendet. Die gartenzwergzuechtenden Spiesser die sich deswegen aufgeren, finde ich viel besch....ener.

»Wir haben vor kurzem unseren Vorplatz neu gepflastert und mitlerweile schon einige runde Streifen vom ständigen Wenden auf dem Pflaster !«

Ja da kommen mir glatt die Traenen, wieviel Leid dir widerfaehrt, armer Kerl. Gib mir deine Adresse, dann spendiere ich dir eine Zahnbuerste, mit denen du deine Platten putzen kannst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
14.08.2005, 22:30 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

Ich bin doch auch Haus mit Garten Besitzer und mir ist es auch scheiss egal wer da wendet :-P Davon mal abgesehen würd das selten gehen weil meine Ausfahrt zu ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern foema
15.08.2005, 02:42 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

Meine Eltern haben auch ein Haus, und unsere Garagenzufahrt ist vor 20 (!) Jahren gepflastert worden und hat keine einzige Spurrille, obwohl da auch mal welche wenden. Also dann müsst ihr das mal besser pflastern lassen, dann hält das auch ne Weile. Und wir wohnen inner Sackgasse, wo sowas öfter vorkommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Philipp
15.08.2005, 08:45 Uhr

zu: Wenden in Einfahrten erlaubt?

Nunja, wir mussten unseren Vorplatz nun Gott sei Dank nicht selber pflastern, nur hat das trotzdem oder gerade deshalb einiges an Geld gekostet, somal der Vorplatz auch nicht sehr klein ist (Garage für 8 Fahrzeuge).

Vielleicht ist es dann auch noch ein unterschied ob man beim Wenden nur nen Stück drauf fährt um den eigentlichen Wendevorgang auf der Straße durchzuführen oder gleich auf dem Platz die Runde dreht wie bei uns.....

Gruß,
Philipp

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B

Ich muss

- den Radfahrer durchfahren lassen

- zunächst an der Haltlinie anhalten

- den Bus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen