Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keyle
27.07.2005, 22:27 Uhr

Teilschuld ? haftungsquote - Betriebsgefahr

Hallo an die Experten,

kurze Schilderung:

Ich fuhr auf einer Hauptstraße gerade aus. - An einer beschilderten Kreuzung, bog von der linken Nebenstraße ein KfZ nach rechts mir entgegenkommend auf die Hauptstraße ein, geriet aber dabei auf meine Spur, so dass ich ihm nach rechts ausweichen musste und mit einem rechts an der Straße parkenden KfZ kollidierte. - Unfallverursachendes KfZ wurde nicht beschädigt, nur meins und das parkende. Direkte UnfallZeugen gibt es nicht.

1. Das entgegenkommende KfZ(Fahrer) bestritt vor Polizei und Versicherung auf meine Seite gekommen zu sein.

2. Dessen Versicherung regulierte den Schaden des geparkten KfZ zu 100%, meinen aber nur zu 50% (Begründung es stehe Aussage gegen Aussage und die Betriebsgefahr meines KfZ, somit würde ich zu 50%aus der Betriebsgefahr meines KfZ mithaften-Haftungsteilung und nat. wegen Aussage gegen Aussage)

Frage:
Ist das rechtens ? Da ich wie gesagt auf dem Geradeausweg der Hauptstraße war, und das KfZ was mich von vorne kommend schnitt von der untergeordneten wartepflichtigen Nebenstraße auf die Hauptstraße einbog. Ich dachte die Haftungsquote liege in einem solchen Fall bei max. 20:80 Prozent ?

MfG
Vielen Dank
Keyle

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
28.07.2005, 00:37 Uhr

zu: Teilschuld ? haftungsquote - Betriebsgefahr

Das ist der Standard-Versuch, die Kosten zu drücken. Die meisten sind so verunsichert, dass sie sich kurzerhand damit einverstanden erklären und unterschreiben.

Meine Meinung dazu:
Hast Du eine spezielle _Verkehrs_Rechtsschutzversicherung? Wenn ja: Ab zum Anwalt! Gegnerischer Versicherung mit Klage drohen (wirkt oft schon) und ggf. tatsächlich die "fehlenden" 50 Prozent einklagen. Dir ist durch das Fehlverhalten des anderen Fahrers ein Schaden entstanden und Du hast Anspruch, den ersetzt zu bekommen.

Hast Du KEINE spezielle _Verkehrs_Rechtsschutzversicherung, dann solltest Du mit jemandem, der was davon versteht (Autoclub?) mal genau durchrechnen, ob sich das Risiko lohnt, trotzdem zu klagen. Denn wenn Du verlierst, hast Du die Prozesskosten außerdem noch am Hals. Und die hängen vom Streitwert ab. Außerdem solltest Du in diesem Fall schleunigst eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen, damit Du nächstes Mal nicht wieder ohne dastehst. Das ist neben der Privathaftpflicht und der Hausratsversicherung eine der wenigen Versicherungen, die man tatsächlich hin und wieder mal braucht.

Und, nein: Dies ist KEINE Rechtsberatung ;-) Nur eine private Meinung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keyle
28.07.2005, 08:25 Uhr

zu: Teilschuld ? haftungsquote - Betriebsgefahr

Hi,

die Versicherung meint halt, ich könnte ihrem vers. Fahrer kein Fehlverhalten nachweisen, daher würde ich aus Kulanz auch nur 50%erhalten.
Unterschrieben habe ich nix.

Ich bin im ACE, da müsste ich mal schaun, ob die auch soetwas anbieten, bzw. Autorechtschutz mit dabei ist.

Es ist eine Summe von 210Euro noch offen.

Im Net steht nix, nur des eine Teilschuld bei Geradeausfahrt auf der Hauptstraße nie und nimmer durch die Betriebsgefahr 50%beträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
28.07.2005, 10:35 Uhr

zu: Teilschuld ? haftungsquote - Betriebsgefahr

Hallo Keyle,

fraglich ist doch, warum die gegeniersche Versicherung für das parkende Auto 100% übernimmt, wenn der andere Fahrer behauptet, dich nicht geschnitten zu haben?

Heißt das, an den Schäden am geparkten Auto ist dein Gegner Schuld und an deinem nicht?

Merkwürdig!

steffi (37)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
31.07.2005, 18:42 Uhr

zu: Teilschuld ? haftungsquote - Betriebsgefahr

Wenn keine Verkehrsrechtschutz da ist, würde ich bei dem Betrag nicht klagen, aber zumindestens damit drohen (schriftlich). Wenn das nichts nützt, würde ich mich damit abfinden







Und dann beim nächsten Mal nicht ausweichen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bobbie25
29.07.2005, 00:07 Uhr

zu: Teilschuld ? haftungsquote - Betriebsgefahr

Bin selbst Versicherungskaufmann und es ist nunmal nicht nur Masche sondern ganz einfach Zweck und Notwendigkeit erst einmal alle unberechtigen Ansprüche abzuwehren immer im Hinterkopf dadurch die Beiträge der Mitversicherten niedrig zu halten.. Naja nun zur Sache.

Ohne Zeugen sieht es halt schlecht aus, da steht Aussage gegen Aussage.

Ich denke es gäbe nur die Möglichkeit, dass anhand eines Gutachters nachprüfen zu lassen.

Kennst Du die Fahrzeugtypen alle noch? Dann würde ich die Szene nachstellen mit einem Sachverständiger. Ist der Wendekreis wirklich zu klein, dann kann es nur so gewesen sein wie du gesagt hast.

Allgemein gilt, der Rechte darf die gesamte Breite der Fahrbahn nutzen, der jenige der Vorfahrt gewähren muss, muss damit rechnen dass der Rechte die komplette Fahrspur benutz, sei es Fahrzeugtypisch, zum Überholen oder selbst zum Ausweichen von anderen Verkehsteilnehmern wie parkenden Autos.

Lg
BB

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keyle
31.07.2005, 20:11 Uhr

zu: Teilschuld ? haftungsquote - Betriebsgefahr

Ja, ich verstehe auch nicht soganz warum einer 100% Schaden ersetzt bekommt und ich dann nur die Hälfte. Versicherung meinte gerade in einem Schreiben, da Aussage gegen Aussage steht, bekomme ich automatische aus der Betriebsgefahr 50%Teilschuld. :-( Wobei dann unberücksichtigt bleibt, dass ich auf der Hauptstraße war und der andere von der Nebenstraße kam.

Also dortige Verkehrssituation aufnehmen, woraus ersichtlich wird, dass jemand von der Nebenstraße zwangsläufig beim Einbiegen in die Hauptstraße auf die Gegenspur gerät bei dort parkenden Autos.

MfG
Keyle

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
01.08.2005, 12:00 Uhr

zu: Teilschuld ? haftungsquote - Betriebsgefahr

210 Euro sind eine lächerliche Summe (nicht für Dich, aber für die Versicherung). Da rechnen die doch mit, dass es wegen Geringfügigkeit zu keinem Verfahren kommt. Schließlich stehen die etwaigen Prozesskosten in keinem Verhältnis zu der noch offenen Summe.

Du könntes folgendes versuchen:
1) Suche den direkten Kontakt. Also Telefon statt schriftlich, hingehen statt Telefon - je nachdem, was Du bisher gemacht hast.

2) Wende Dich an die nächst höhere Stelle in der Hierarchie Deiner Versicherung. Wenn Du also mit nem Sachbearbeiter gesprochen hast, an den Gebietsleiter, wenn Du mit dem Gebietsleiter gesprochen hast, an die Direktion usw. Der Satz "ich möchte jetzt bitte sofort mit Ihrem Vorgesetzten sprechen", wirkt mitunter Wunder - übrigens auch in anderen Fällen ;-)

3) Stelle klar, dass die Versicherung schlechter damit fährt, wenn Du Deinen Vertrag kündigst (und vorzugsweise noch etwaige ANDERE Verträge dazu, die Du womöglich bei denen hast) und zur Konkurrenz gehst, als wenn sie Dir diese läppischen 210 Euro zahlen und Deinen Schadensfreiheitsrabatt unverändert lassen. Manchmal zieht das

Und wenn's nicht zieht: Kündige die Versicherung. Bringt Dir das Geld zwar auch nicht wieder, aber vielleicht eine bessere Versicherung. Und es tröstet ein wenig. Das Recht zur Kündigung hast Du nach einem Schadensfall immer!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bobbie25
01.08.2005, 19:02 Uhr

zu: Teilschuld ? haftungsquote - Betriebsgefahr

@Keyle

was die Versicherung des anderem wie hoch ersetzt muss und kann dir egal sein, weil es sich nicht um dich dreht.

Du hast geschrieben, daß die gegnerische Versicherung dir 50% ersetzen will.
Das ist halt besonders fies, weil die davon aus gehen, dass du vor Gericht verlieren wirst, schon ohne Zeugen.

Ich kann Dir noch den Tip geben, eine Anzeige in der Zeitung aufzusetzen, ob jemand den Vorfall oder bzw. an diesem Tag zu dieser Zeit dort war, daß er sich bei dir melden soll.

Ein fieseren Weg könntest Du gehen, wenn Du Bekannte hast, die unter Eid bezeugen können, dass er deine Fahrbahn geschnitten hat. Aber dann müsst ihr unbedingt zusammenhalten.

Manchmal gehts leider nicht anders, als so.

Oder Du probierst es mit dem Sachverständiger.

Auf jedenfall solltest Du dich an deine Versicherung wenden und wirklich prüfen lassen, ob nur 50% gerechtfertigt sind!

Lg
BB

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keyle
01.08.2005, 20:36 Uhr

zu: Teilschuld ? haftungsquote - Betriebsgefahr

@Waechter im All

Vielen Dank für Deinen Tipp mit dem Anrufen, leider ist dort nur der zuständige Bearbeiter immer nicht am Platz, dann ist mal für ne Woche die Akte verschwunden usw. Aber mit dem Vorgesetzten ist ne sehr gute Idee.

Es handelt sich hier auch, zum Glück, nicht um meine Vers. sondern um die des Unfallverursachers.

@Bobbie25

Wie gesagt, es handelt sich hier reinweg um die gegn. Haftpflicht.
Ich denke mal wenns zu nen Prozess bzw. vorher zu ner Anwaltsgeschichte kommt, müssten die ja eh zumindest vorerst 50% der Kosten tragen ?

Ich werd au meiner Vers. des mal vortragen und schauen was die dazu meinen. Und mit der Zeitung, is au Gold wert, manchmal kanns ja doch jem. gesehen haben. Des mit dem Eid lass ich mal lieber weg, man weiß ja nie.

Die bekommen jetzt erstma nen Video mit der dortigen Verkehrssituation, wo eindeutig hervorgeht des bei li und re parkenden KfZ auf der HS, der Verkehr von den NS warten muss und net einbiegen kann, da er sonst den Verkehr auf der HS scheindet und kein Platz mehr da ist.

MfG
Keyle

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- erst nach dem Motorrad abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen

- als Erster abbiegen