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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sayuri
26.07.2005, 12:08 Uhr

rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

In vielen Städten ist es inzwischen ja in bestimmten Straßen oder allgemein erlaubt, daß Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahren.
Wenn nun so ein "GegendieRichtungRadler" aus einer Einbahnstraße von rechts kommt, hat er dann Vorfahrt?
Danke im voraus für Euere Meinung!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
26.07.2005, 12:24 Uhr

zu: rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

Natürlich, denn es gilt ja Rechts-vor-Links!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frankie
26.07.2005, 12:29 Uhr

zu: rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

Die Straße ist offiziell für Radfahrer in Gegenfahrrichtung freigeben.Daraus ergibt sich für mich auch ein Recht auf Rechts vor Links für die Radfahrer.
Einerseits, als Ortskundiger weiß man daß Fahrradfahrer aus der Straße kommen können, andererseits sieht man als Ortsunkundiger unter Umständen nicht daß es sich um eine Einbahnstraße handelt.Also müßte er sowieso langsamer an die Kreuzung fahren (vorrausgesetzt es sind keine Vohrfahrtsschilder vorhanden).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
26.07.2005, 12:43 Uhr

zu: rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

Bei uns im Ort ist auch so eine Einbahnstraße, auf der extra ein Radweg in die entgegengesetzte Richtung eingezeichnet ist. Und am Ende, also eigentlich am Anfang der Einbahnstraße, ist auf dem Radweg ein Vorfahrt achten Schild auf dem Boden aufgemalt. Also muss der Radler da warten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 3

Verkehrszeichen 2

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden