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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Movergan2
15.07.2005, 15:08 Uhr
Welche Straßentypen mit dem Rad befahren?
Hallo zusammen.
Ich plane eine größere Radtour von Ribnitz-Damgarten (bei Rostock) nach Aachen in ein paar Tagen.
Dazu muss ich mir noch die Route heraussuchen und wollte wissen, wo ich überall langfahren darf.
Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf ich nicht benutzen, das ist klar. Aber ich hab auch irgendwo gelesen, dass Bundesstraßen nicht immer Kraftfahrstraßen sind. Gibt es einen Routenplaner im Internet, wo ich alle verbotenen Straßenarten ausschließen kann?
Wie kann ich sonst die Route möglichst genau im Vorraus festlegen?
MfG
Emanuel
Georg_g
15.07.2005, 15:27 Uhr
zu: Welche Straßentypen mit dem Rad befahren?
Wie du schon geschrieben hast, sind Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Radfahrer tabu, außerdem solche Strecken, die mit dem Zeichen "Verbot für Radfahrer" versehen sind, http://www.fahrtipps.de/img/vz/40p/254.gif
Bundesstraßen sind in den wenigsten Fällen gleichzeitig Kraftfahrstraßen, allerdings würde ich weite Strecken mit dem Rad nur ungerne auf vielbefahrenen Bundesstraßen zurücklegen wollen.
Statt des Routenplaners würde ich hier den ADFC in Anspruch nehmen, von dem man sicher geeignetes Kartenmaterial beziehen kann, siehe http://www.adfc.de/
Movergan2
15.07.2005, 15:36 Uhr
zu: Welche Straßentypen mit dem Rad befahren?
Was ist denn der Unterschied zwischen Landstraßen und Bundesstraßen? Auf der Straßenkarte sind die immer mit "B" und "L" und anschließender Nummer benannt.
Ich darf also Landstraßen und Bundesstraßen befahren?
Der Verkehr ist kein Problem für mich, es geht dabei eher um die Sportlichkeit als um den Genuss der Natur. ;-)
Bei Map24 hab ich mir eine Route berechnen lassen, jedoch lassen sich Bundesstraßen nicht ausschließen, bzw. es gibt auch keine Einstellmöglichkeiten für Radfahrer. Aber im Notfall muss ich eine Bundesstraße mit Radverbot halt spontan umfahren.
Georg_g
15.07.2005, 15:51 Uhr
zu: Welche Straßentypen mit dem Rad befahren?
Was ist denn der Unterschied zwischen Landstraßen und Bundesstraßen?
Der verantwortliche Eigentümer oder im Amtsdeutsch der "Träger der Straßenbaulast". Bei Bundesstraßen ist das die Bundesrepublik Deutschland, bei Landstraßen das entsprechende Bundesland, bei Kreisstraßen der Landkreis, bei Ortsstraßen die Stadt oder Gemeinde.
Für einen Auto- oder Radfahrer ist diese Unterscheidung also eher unmaßgeblich.
Kraftfahrstraßen sind es nur dann, wenn sie auch mit dem entsprechenden Zeichen versehen sind, http://www.fahrtipps.de/img/vz/40p/331.gif
Nur dann ist die Benutzung für Radfahrer verboten.
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