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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
01.07.2005, 23:35 Uhr

zu: Vorfahrt gewähren???

»Und die wichtigste Frage: Kann man, wenn man jemanden die Vorfahrt gewährt hat auch belangt werden, wenn daraus ein Unfall entsteht? «

Selbstverstaendlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.07.2005, 13:03 Uhr

zu: Vorfahrt gewähren???

Im Zweifelsfall ist der, dem die Vorfahrt wider den Schildern gewährt wurde, der Gelackmeierte. Denn letztlich sind die Schilder verbindlich, bzw. die Regeln der StVO, und da nützt auch alles Winken nichts :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- überholt werden

- geparkt werden

- gehalten werden